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recht.de :: Thema anzeigen - OWI!!! 2 Bußgeldbescheide wegen der selben OWI
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OWI!!! 2 Bußgeldbescheide wegen der selben OWI

 
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 14:23    Titel: OWI!!! 2 Bußgeldbescheide wegen der selben OWI Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn man wegen dem selben Verstoß zwei mal den selben Bußgeldbescheid bekommt? Es ist jeweils das selbe Akzenzeichen aber es erfolgen zwei gesonderte förmiche Zustellungen.

Angenommen gegen beide Bußgeldbescheide wurde fristgerecht Einspruch eingelegt.
Was ist nun, wenn man von der Stadtverwaltung o.ä. eine Mahnung wegen einem Bußgeldbescheid bekommt. Muss man dann gegen die Festsetzung der Mahngebühren nochmals Einspruch binnen der Frist von einem Monat einlegen? Ferner droht die Stadtverwaltung in ihrer Mahnung mit Erzwingungshaft.

Der Einspruch über die Mahngebühren haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Wie geht man vor?

Vielen Dank!
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Die Mahnung einschl. Gebühren ist rechtswidrig. Die EinsprFrist liegt bei 2 Wochen. Gegen die Mahngeb. müsste mE Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werde.
_________________
mfg
Klaus
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Alo gemäß der Rechtsbehelfserklärung heißt es:

egen die Festsetzung von Mahngebühren kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der erlassenen Behörde erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll einzulegen. Die Wirksamkeit der Festsetzung wird dadurch nicht gehemmt, insbesondere wird die Erhebung der festgesetzten Beträge nicht aufgehoben.

Somit gehe ich davon aus, dass keine aufschiebende Wirkung vorliegt und die Frist des Einspruches einen Monat geträgt.
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

OWis wurden beide Eingestellt.

Gerichtsvollzieher stand noch vor der Türe. Aber nachdem ich ihm meinen RA am Telefon gab, war die Sache soweit erledigt und die OWi(s) eingestellt.
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