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Fall: Vater, altersdemenz, besitzt ein leerstehendes Haus - wird auch unter gegebenen Umständen auch niemals dort zurückkehren. Die zwei Kinder sind beide zu Betreuern bestellt - für alle Aufgabenkreise, dürfen jeweils allein die Angelegenheiten des Betroffenen regeln.
Frage: Kann ein Kind das Haus dem Vater, ohne Zustimmung des anderen Kindes (mit Ergänzungsbetreuer , Verkehrswertgutachten und Notvertrag - Geld wird fließen)abkaufen?
Verboten ist´s zumindest nicht. Ich gehe mal davon aus, dass mit Notvertrag ein notarieller Vertrag und nicht ein NOT-Vertrag gemeint ist, oder?
Der Vertrag muss jedoch vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden. In diesem Fall wahrscheinlich mit Vorbescheid und allem Brimborium. Sollte der Bruder da nicht einverstanden sein, gibt´s jede Menge Gelegenheit um Schwierigkeiten zu machen. _________________ In a world of compromise some don´t.
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