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Hallo,
ich habe gerade den Vorvertrag unserer Doppelhaushälfte vorliegen.Das haus kostet uns 226000Euro.
Im Vorvertrag stehen noch keine genauen Angaben alle felder sind noch Leer wie zB der Punkt Bezugsfertig, ist ja auch klar.
Hier steht aber auch ein Punkt Vertragsstrafe, wer entscheidet denn wie hoch der sein muss? oder gibt es da Vorgaben bzw. wird der Notar die Höhe bestimmen?
Danke Gruss Bernie
Bei einem Vertrag mit einem Bautrüger eine Vertragsstrafe zu ziehen ist nahezu unmöglich.
Aber trotzdem: nach gängiger/aktueller Rechtsprechung -> Obergrenze der Vertragsstrafe ist 5 % der Auftragssumme bei einem Tagessatz von 0,15 % pro Werktag.
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