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Verfasst am: 02.06.06, 06:14 Titel: Schließung v. Gesetzeslücken durch BVerfG
Kann mir mal jemand bitte folgende Aussage erläutern?
Seit wann ist das BVerfG dafür zuständig, dass Gesetzeslücken geschlossen werden?
Viel eher würde ich auf den Bundestag tippen, der auch die Gesetze verabschiedet.
Zitat:
[...]In dem von Libertad im PDF-Format veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt am Main heißt es auch, dass die Rechtsprechung nicht dazu genutzt werden könne, um Gesetzeslücken zu schließen. Dafür sei das Bundesverfassungsgericht zuständig.[...]
Hi,
klar, im übertragenen Sinn schließt natürlich in erster Linie der Gesetzgeber "Gesetzeslücken", indem er neue Gesetze erlässt. Aber gemeint ist hier wohl die Schließung von Gesetzeslücken durch die Judikative. Bezieht sich also auf unbewusste Lücken, "vergessene" Regelungen. Das darf im Prinzip jeder Richter, nicht nur das BVerfG. Die Bindung des Richters an Recht (sic!) und Gesetz erlaubt ihm, solche Lücken zu schließen, er darf nur nicht contra legem auslegen.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.06.06, 13:42 Titel: Re: Schließung v. Gesetzeslücken durch BVerfG
Nicolas hat folgendes geschrieben::
Seit wann ist das BVerfG dafür zuständig, dass Gesetzeslücken geschlossen werden?
Nicht vergessen, daß Urteile des BVerfG in einigen Bereichen Gesetzeskraft haben, §31 II BVerfGG. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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