Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schließung v. Gesetzeslücken durch BVerfG
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schließung v. Gesetzeslücken durch BVerfG

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nicolas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 06:14    Titel: Schließung v. Gesetzeslücken durch BVerfG Antworten mit Zitat

Kann mir mal jemand bitte folgende Aussage erläutern?
Seit wann ist das BVerfG dafür zuständig, dass Gesetzeslücken geschlossen werden?

Viel eher würde ich auf den Bundestag tippen, der auch die Gesetze verabschiedet.

Zitat:
[...]In dem von Libertad im PDF-Format veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt am Main heißt es auch, dass die Rechtsprechung nicht dazu genutzt werden könne, um Gesetzeslücken zu schließen. Dafür sei das Bundesverfassungsgericht zuständig.[...]

Quelle: http://golem.de/0606/45677.html, 02.06.2006, 07:12 Uhr


Viele Grüße, Nicolas
_________________
Audiatur et altera pars.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
klar, im übertragenen Sinn schließt natürlich in erster Linie der Gesetzgeber "Gesetzeslücken", indem er neue Gesetze erlässt. Aber gemeint ist hier wohl die Schließung von Gesetzeslücken durch die Judikative. Bezieht sich also auf unbewusste Lücken, "vergessene" Regelungen. Das darf im Prinzip jeder Richter, nicht nur das BVerfG. Die Bindung des Richters an Recht (sic!) und Gesetz erlaubt ihm, solche Lücken zu schließen, er darf nur nicht contra legem auslegen.
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 13:42    Titel: Re: Schließung v. Gesetzeslücken durch BVerfG Antworten mit Zitat

Nicolas hat folgendes geschrieben::
Seit wann ist das BVerfG dafür zuständig, dass Gesetzeslücken geschlossen werden?


Nicht vergessen, daß Urteile des BVerfG in einigen Bereichen Gesetzeskraft haben, §31 II BVerfGG.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.