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Schadenersatz bei Überspannung durch Netzversorger?

 
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brotfahrer81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Edingen-Neckarhausen

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 17:53    Titel: Schadenersatz bei Überspannung durch Netzversorger? Antworten mit Zitat

Hallo,
in meiner Wohnung gab es kürzlich einen Stromausfall. Nach Wiederanschaltung gab es eine kurze Überspannung und das Motherboard meines Laptops war dahin.

Mein Netzversorger EnBW reagierte nach einem ersten Brief mit der BItte um Hilfe und Stellungnahme zum Schadenersatz mit einem Verweis auf eine Hafenbaufirma, die einen Oberleitungsschaden verursacht hat.

Ich wand mich an die Hafenbauunternehmung und wurde mit einem Schreiben der Versicherungsagentur abgewiesen, in dem es hieß, dass mir kein Schaden zugefügt wurde, sondern EnBW.

EnBW widerum äußert sich mit der Aussage, dass es sich "Eine Haftung der EnBW bei einem Sach- oder Vermögensschaden käme nur dann in Betracht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit der EnBW oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden wäre. Bei einem Vermögensschaden greift die Haftung außerdem nur dann ein, wenn dieser durch ein vertretungsberechtiges Organ der EnBW verursacht worden wäre."

Der Ball wird hier also schon hin- und hergeworfen und ich weiß nicht, wer denn jetzt mein Ansprechpartner für Schadenersatzforderungen ist. Wer weiß hier Rat? Wie kann ich weiter vorgehen? Benötige ich anwaltlichen Rat oder kann ich dies selbst?

Danke für Antworten!
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Als Anspruchsteller sind Sie leider beweispflichtig - da sollten Sie umgehend einmal Rücksprache mit Ihrem Rechtsschutz-VR sprechen ob dieser Rechtsstreit und das Beweissicherungsverfahren gedeckt ist.

Eins ist nur sicher (ist zwar nicht gefragt - aber der Gedanke könnte ja kommen): Die private Hausrat-Versicherung kommt für den Schaden nicht auf, die deckt -bei entsprechendem Einschluß- nur Überspannung nach Blitzschlag.

Helfen könnte noch eine Elektronik-Pauschal-V., aber die hat wohl kaum eine Privatperson abgeschlossen.
_________________
MfG,
Duisburger

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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Thema wird bereits hier behandelt.
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