Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bauzeitüberschreitung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bauzeitüberschreitung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bootsmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Blomberg

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 09:22    Titel: Bauzeitüberschreitung Antworten mit Zitat

Baubeginn eines Schlüsselfertigen Hauses war Anfang Juli 05. Bauzeit war
laut VOB 5- 7 Monate. Einzug war zum 1. März. Im April fand eine "Bauabnahmme" ohne vertraglich zugesichertem Tüv-Sachverständigem statt. Eine Mängelliste wurde erstellt. Bisher wurden von den 14 Punkten nur ein einziger abgearbeitet, so fehlt beispielsweise seit Einzug das komplette Balkongeländer. Der Bauleiter meldet sich von sich aus gar nicht, ständig muß man wegen allem hinterher telefonieren. Da die letzte Rate noch fälig ist, würde ich gerne wissen, ob und wieviel wir wegen nicht Einhaltung der Termine und Verzug beim abarbeiten der Mängelliste einbehalten können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 17:42    Titel: Bauzeit Antworten mit Zitat

Bevor Sie die letzte Rate zahlen, würde ich an Ihrer Stelle Frist zur Erledigung setzen (Einschreiben/Rückschein) und ankündigen, daß Sie das Geld solange zurückhalten, bis alles fertig gestellt ist. Genau das habe ich im Verlauf der Zeit hier im Forum gelernt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hier geht es wohl um zwei verschiedene Probleme.

1. Bauzeit 5 - 7 Monate ist keine ausreichende Regelung, es muss schon ein konkreter kalendarischer Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart sein, um Schadenersatz aus einem Verzug des Auftragnehmers zu beanspruchen. Und natürlich muss auch ein nachweisbarer Schaden aus dem Verzug entstanden sein. Strafe nur wegen Verspätung/Verzug ist nicht.

2. Wegen der Mängel ist der Auftragnehmer nachweisbar schriftlich zur Beseitigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums aufzufordern. Gleichzeitig ist anzukündigen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist keine Leistungen mehr angenommen und die Mängelbeseitigung durch Dritten erfolgen wird. Dafür ist ein Einbehalt bis zur dreifachen Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten möglich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.