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Verfasst am: 20.05.06, 09:55 Titel: Bank ändert Kreditkonditionen
Hallo zusammen,
angenommen ein potentieller Kreditnehmer nimmt das Angebot einer Bank zu einem Kredit an.
Er erfült sämtliche, von der Bank gestellten Forderungen.
Nun weigert sich die Bank die Auszahlung vorzunehmen, mit der Begründung, man möchte dem Kreditwunsch grundsätzlich entsprechen, jedoch nicht in vollem Umfang zu den vom Kreditnehmer beantragten Bedingungen.
Hätte die Bank dieses Recht oder handelt es sich hierbei nicht auch um ein Rechtsgeschäft, bei dem die Bank (Verkäufer) ein Angebot tätigt, der Kreditnehmer (Käufer) dieses Angebot annimmt und seinen Teil des Rechtsgeschäftes erfüllt? Somit die Bank laut BGB ihren Teil dieses Rechtsgeschäftes zu erfüllen hat.
hier muss der Sachverhalt noch etwas klarer werden.
Frage: Ist der Kreditvertrag von beiden Parteien unterzeichnet?
Frage 2: Um welchen Teil der Konditionen geht es? Zinshöhe? Sicherheitenstellung? Auszahlungsmodalitäten?
zu Frage1:
Der Vertrag ist nur vom Kreditnehmer unterzeichnet.
Konditionen wurden durch Bank Aufgrund diverser Angaben des Kreditnehmers berechnet und angeboten.
Angaben des Kreditnehmers sind korrekt.
zu Frage 2:
Es wird die Zinshöhe um 40% (gemessen am angebotenen eff JZ) zu Ungunsten des Kreditnehmers korrigiert.
Eine Begründung kann durch die Bank nicht erbracht werden. Bank offeriert "persönliches Alternativangebot", dies jedoch nur telefonisch. Bank ist nicht zu einer schriftlichen Stellungnahme bereit...
vielfach ist es so, dass die Banken ihre Kreditkonditionen risikoabhängig festlegen. Es wird ein Rating durchgeführt, dass den Kunden in eine Risikoklasse einstuft. Diese Risikoklasse repräsentiert die (statistische) Kreditausfallwahrscheinlichkeit. In Abhängigkeitkeit von dieser Risikoklasse werden dann unterschiedliche Konditionen angeboten.
Der Ablauf ist der, dass die Bank zunächst einmal das Rating anhand der Daten in der Selbstauskunft erstellt. Im Nachhinein können sich (z.B. durch die Schufaauskunft oder die Prüfung der Gehaltsabrechnung) Abweichungen ergeben. Dann ändern sich auch die Konditionen.
Sicherheit hat der Kunde dann, wenn er entweder den von der Bank gegengezeichneten Kreditvertrag hat oder eine schriftliche Bestätigung, dass die Bank sich an die Konditionen gebunden hält. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein.
Ob die Angaben des Kunden korrekt sind, ist hierbei nicht wesentlich. Solange nicht Bank und Kunde den Vertrag angenommen haben, kann jeder der beiden ohne Angabe von Gründen "Nein" sagen.
Da die Bank Geschäft machen will, macht sie das natürlich nur, wenn Sie Gründe dafür hat. Aber einen Anspruch, diese Gründe zu erfahren hat der Kunde nicht.
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