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Dürfte der Händler Ware einbehalten?

 
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FreddyNRW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 18:43    Titel: Dürfte der Händler Ware einbehalten? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

man hat eine defekte Ware wieder dem Händler zurückgegeben. Diese hatte noch Garantie. Der Händler ruft nach 3 Monaten an und sagt, das sie wieder repariert im Geschäft liegt. Man geht hin und fordert die Ware und der Händler verlangt den Abholschein. Dieser ist aber nicht mehr vorhanden. Der Händler möchte also die Ware nicht zurückgeben. Auf die Frage was er denn mit der Ware vorhätte, antwortet dieser die gehört dann mir.

Wäre das rechtens die Ware einfach zu behalten, wenn der Kunde den Abholschein nicht mehr hat?

Gruß
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl kaum. Die Ware ist in das Eigentum des Kunden übergegangen. Dieser hat sein Eigentum auch nicht dadurch aufgegeben, daß den Gegenstand zur Reparatur schickte. Er hat deswegen einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.

Der Abholschein dient dem Händler gegenüber nur dazu, den Abholungsberechtigten einfach identifizieren zu können. Wenn dieser Beleg verloren gegangen ist, muß man sein Eigentum eben auf andere Weise beweisen (Quittung, Zeugen ...).
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FreddyNRW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

danke Winken
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