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Wie Geld einfordern bei Privatverkauf?

 
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Autoschrauber
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 06:56    Titel: Wie Geld einfordern bei Privatverkauf? Antworten mit Zitat

Hallo,

Was für rechtliche Möglichkeiten hat man, wenn man privat per Telefon einen Artikel verkauft und den Preis vereinbart. Beide sind mit den Konditionen einverstanden und es gibt auf beiden Seiten Mitwisser. Allerdings gibt es keinen Schriftlichen Kaufvertrag oder ähnliches wegen der räumlichen Trennung.

Angenommen, die Ware wurde bereits geliefert, aber beim Einbau tritt ein Defekt auf. Es ist nicht eindeutig klärbar wo die Schuld liegt, aber der Käufer verweigert eine Zahlung.

Was könnte man in solch einem Falle als privater Verkäufer unternehmen?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke Ihre Frage wüdre evtl. in einem anderen Forum mehr Gehör finden, entweder Verbraucherrecht (auch wenn es um Sicht des Verkäufers geht) oder, sofern gerichtliche Schritte geplant sind, im Zivilprozeßrecht. Ich versuche es erst mal mit dem Verbraucherrecht.

Gruß
Peter H.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 12:00    Titel: Re: Wie Geld einfordern bei Privatverkauf? Antworten mit Zitat

Autoschrauber hat folgendes geschrieben::
Angenommen, die Ware wurde bereits geliefert, aber beim Einbau tritt ein Defekt auf. Es ist nicht eindeutig klärbar wo die Schuld liegt, aber der Käufer verweigert eine Zahlung
Was könnte man in solch einem Falle als privater Verkäufer unternehmen?

Wieso wessen Schuld ?
Wenn sich für den Vk.nicht eindeutig klären läßt,das er eine den Vereinbarungen gemäße Sache übergeben hat...dann gibt es kein Geld nur die defekte Sache.
Sollte dies eine nicht den Vk.betreffende Schuld sein,dann hier=> Eintreiben von Forderungen lesen.
Ihr Schuldner ist der Käufer, hat dieser bspw.eine Werkstatt beauftragt muss er sich an diese halten,nicht sie.
_________________
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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