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Bürgschaft? ? ? ?

 
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 16:43    Titel: Bürgschaft? ? ? ? Antworten mit Zitat

Person A hat vor Jahren einen Kredit aufgenommen. (für Selbstständigkeit).
Ehemann wurde als Bürge eingetragen.

Geschäft ging Pleite. Person A trennte sich vom Ehemann (Trennung hat nichts mit Geschäft und Pleite zutun) und bezog Harz4.

Kredit ging in den Vergleich und Ehemann übernahm die geminderte Rate aus dem Vergleich als Bürge.

Nun hat Person A wieder Arbeit, wie liegt es jetzt, muß Person A wieder für den Kredit aufkommen oder wenn die Bank nicht will dem Ehemann die Raten zurück zahlen?

Oder ist es so das da noch keine Scheidung eingeleitet wurde der eine für den anderen aufkommen muß.

Danke für Antworten

pcwilli
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Puuuuuh


Kann mir denn hier keiner eine Antwort darauf geben Frage

Ich weiß und habe es schon gelesen, das das Thema schon einmal behandelt wurde.
Nur es ist ein Unterschied, ob der Bürge ein Ehepartner ist der noch in der Ehegemeinschaft lebt, oder ob es ein getrennt lebender Ehepartner ist, wo die Weichen auf Scheidung gestellt stehen und beide wieder neue Partner haben.

Würde mich trotzdem freuen wenn ich eine Antwort bekommen würde.

Danke

gruß
pcwilli
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Newbie
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Puuuuuh

Nur es ist ein Unterschied, ob der Bürge ein Ehepartner ist der noch in der Ehegemeinschaft lebt, oder ob es ein getrennt lebender Ehepartner ist, wo die Weichen auf Scheidung gestellt stehen und beide wieder neue Partner haben.



Nööö, es macht keinen Unterschied ob man noch verheiratet ist oder schon die Scheidung eingeleitet hat. Der Sachverhalt bleibt der gleiche.

Die Bank kann sich aussuchen, ob sie die Rückzahlung des fälliggestellten Kredites wieder vom ursprünglichen Kreditnehmer einfordert oder vom Bürgen. In der Regel wird sie es da einfordern, wo am ehesten etwas zu holen ist.

Der Bürge hat an den ursprünglichen Kreditnehmer einen Anspruch und kann von ihm das Geld zurückfordern, was er als Bürge an die Bank gezahlt hat.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob man verheiratet, geschieden, verschwägert oder sonstwas ist.

Gruß

Newbie
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Nobody said that life would be easy.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Newbie,

ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Mehr wollte ich nicht wissen.

Ich denke da kann die Person vielleicht eine Rückforderung über die Haushaltsauflösung ausgleichen, da sie nichts vom Hausstand (Möbel und der gleichen) mitgenommen oder beansprucht hat.

Gruß
pcwilli
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