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bei einem erstattungspflichtigen schaden übernimmt die versicherung schäden die über 300 € hinausgehen. bis zu einer schadenhöhe von 300 € trägt der versicherungsnehmer die kosten selbst (=selbstbeteiligung)
bei vollkasko ohne selbstbeteiligung trägt die versicherung die gesamten kosten.
Kaskopolicen ohne Selbstbehalt rechnen sich meistens nicht, da diese erheblich teurer sind, als Policen mit einer Selbstbeteiligung. Und da Sie ja ohnehin keinen Unfall bauen wollen, sparen Sie lieber ein paar Hunderter jährliche Versicherungsprämie.
Verfasst am: 18.11.04, 19:13 Titel: die Agentur kann das ausrechnen !
Der betreuende Außendienst oder der Makler muß es genau ausrechnen können, was eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung kostet. In der Vollkasko gibt es ein SFR-System ähnlich wie bei der Haftpflicht. Anders bei der Teilkasko, hier kann es evtl. wirklich lohnend sein einige Euros mehr an Prämie zu zahlen und die TK ohne Selbstbehalt abzuschließen.
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