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Verfasst am: 24.03.06, 13:20 Titel: Pfand: Geht jemals Eigentum über?
Hallo,
eine dogmatische Frage:
Wie ist die rechtliche Einordnung beim Pfand, wenn ich im Supermarkt eine Bierkiste kaufe?
Ich zahle für die Kiste bspw. 6 Euro Pfand.
Ich gebe die Kiste niemals zurück.
Ich frage mich, ob und wenn ja, wann das Eigentum an der Kiste auf mich übergeht?
M.E. gibt die Brauerei das Eigentum an der Kiste beim Verkauf gegen Pfand auf, verpflichtet sich aber, das Eigentum gegen Herausgabe des Pfandes (6 Euro) wieder zu erlangen.
Nein, bei Mehrwegflaschen wird überwiegend angenommen, dass das Eigentum an den Flaschen und Kästen nicht auf den Käufer übergeht. Beim Pfandsystem Deutscher Brunnen wird das dadurch deutlich, dass auf den Flaschen "LEIHFLASCHE" steht.
Man erwirbt das Eigentum an einer beweglichen Sache, wenn man es 10 Jahre im Besitz hat und gutgläubig gehaltet hat. §937 BGB.
Erweiterung: Das gilt nur dann, wenn sich die Sache im Eigenbesitz befindet. Legaldefiniton von Eigenbesitz steht im §872 BGB:
Wer eine Sache als ihm gehörend besitzt, ist Eigenbesitzer.
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