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Die OHG Gesellschafter haften grundsätzlich APUGU (akzessorisch, persönlich, unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt). Wurden Sie persönlich nicht direkt ebenfalls durch die Krankenkasse verklagt (afaik werden OHG und Gesellschafter parallel verklagt).
Die OHG Gesellschafter haften grundsätzlich APUGU (akzessorisch, persönlich, unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt). Wurden Sie persönlich nicht direkt ebenfalls durch die Krankenkasse verklagt (afaik werden OHG und Gesellschafter parallel verklagt).
DW
Das Thema ist durch.
Ich habe mich auf Verjährung berufen, da ich nicht innerhalb von 5 Jahren in Anspruch genommen wurde.
Mittlerweile hat die Krankenkasse den Anspruch gegen mich zurückgenommen, sie hat zwar einen titulierten Anspruch gegen die aufgelöste OHG, aber gegen mich als ehemaligen Gesellschafter ist der Anspruch erloschen.
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