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Die von mir gewählte Wortwahl resultiert aus dem Umstand, dass oberlehrerhaft Telstücke aus dem von mir Geäußertem geschnitten wurden, um mich so zu widerlegen....
Im Übrigen wurde in meinem Fall nur durch meine nicht vertretungsberechtigte Stiefmutter unterschrieben.
Abgesehen davon, geht es hier auch nicht um ein Aufgehen der Ansprüche in eine Stiftung, also der Sache dem Grunde nach.
Hier geht es darum, dass der Staat eine, aufgrund seines Eingriffs in Art. 14 übernommene Verpflichtung nicht erfüllt und
(Wiederholung)
aus dem Urteil ( ganz unten ):
“Wenn der Gesetzgeber diesen Schadensbereich aus dem privatautonomen Regelungsbereich herausgenommen und die Lösung der sicherlich schwierigen Aufgaben zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht hat, obliegt es ihm, auch in Zukunft darüber zu wachen, daß die Leistungen der Stiftung - sei es in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise - der übernommenen Verantwortung gerecht werden."
Also: Der Staat muss für eine angemessene Form durch Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise der übernommenen Verantwortung gerecht werden.
Es muss also ein Betrag gezahlt werden, der zumindest den nichtarbeitsfähigen Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.....
585 Euro entspricht dem nicht !
Im Übrigen verbleibt es bei meiner Meinung der Lächerlichkeit, einer solchen Aussage: hier:
„Es muss denjenigen, welche nicht aus eigener Kraft für ihren Lebensunterhalt sorgen können möglich sein von den entsprechenden Sozialleistungen zu leben, darüber hinaus soll die Entschädigungsrente nicht angerechnet werden und die entsprechenden Opfer entschädigen, diese Rente ist wohl von ihrem Grundsatz doch wohl nicht dazu gedacht den Lebensunterhalt zu sichern, dafür sind doch Sozialleistungen da.“
aus den Gründen, die ich dem Verfasser nannte:
Leider aber ist es heute, gerade Behinderten mit ihrem höheren Bedarf nicht möglich von Sozialleistungen zu leben..........
Wenn Sie demnächst unters Auto kommen sollten und Arme und Beine verlieren, werde ich Ihnen auch schreiben: Es muss Ihnen doch möglich sein......
Wenn Sie dann den Fahrer verklagen, werde ich Ihnen sagen, lassen Sie sich 500 Euro geben, ansonsten müssen Sie mit Sozialleistungen auskommen...........
Sie dürften dann hingehen und der Pflegekasse ins Protokoll diktieren, ob Sie jetzt inkontinent sind oder nicht, wie oft Sie Stuhlgang haben oder ins Bett nässen, ob Sie Hilfe beim Rasieren brauchen oder beim Waschen und ob Sie Hilfe beim Abputzen nach dem Stuhlgang benötigen. Dann werden die entsprechenden Minuten zusammengezählt und vielleicht bekommen Sie dann auch ein Pflegegeld, vielleicht aber auch nicht. Eine querschnittgelärmte mir bekannte Frau erhält keinen Cent. Vielleicht hat sie einen Anspruch, vielleicht auch nicht. Es kommt auch immer drauf an, ob man seine Scham überwinden kann, dies alles öffentlich zu proklamieren...
Ja, werde ich Ihnen schreiben, es muss Ihnen doch möglich sein....... Der Fahrer zahlt Ihnen nur ein kleines Zusatzbrot !
Sind Sie wirklich Jurist ? Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie das Prinzip auf den Kopf stellen, dass derjenige der den Schaden verursacht hat, auch dafür einstehen muss ?????!!!!!
Da hier aber nichts an produktiven Beitrag gebracht wird und ich immerfort gezwungen werde, mich zu wiederholen, werde ich die Diskussion einstellen.
Ich habe hier keinesfalls materielle verfassungsrechtliche Meinungen, also eine Bewertung des Urteils des BverfG haben wollen, sondern nur Vorschläge, wie man verfahrensrechtlich am geschicktesten vorgehen sollte. Dass ich ein Verfahren einleite, steht fest !
@omnerritas
Ihr Statement erinnert mich erheblich an Korrekturassistenten im juristischen Bereich !
„Sie werfen erneut Sozialleistung mit der Entschädigungsrente zusammen“........
Dies tue nicht ich, denn ich bin für eine scharfe Trennung, sondern es machen diejenigen, die eine so geringe Entschädigung rechtfertigen........
Ihre Nachricht ist meiner Meinung nach selbstherrlich und wortklauberisch.....
Überdies finde ich Ihre Einlassung großteils lächerlich:
„Es muss denjenigen, welche nicht aus eigener Kraft für ihren Lebensunterhalt sorgen können möglich sein von den entsprechenden Sozialleistungen zu leben, darüber hinaus soll die Entschädigungsrente nicht angerechnet werden und die entsprechenden Opfer entschädigen, diese Rente ist wohl von ihrem Grundsatz doch wohl nicht dazu gedacht den Lebensunterhalt zu sichern, dafür sind doch Sozialleistungen da.“
Leider aber ist es heute, gerade Behinderten mit ihrem höheren Bedarf nicht möglich von Sozialleistungen zu leben..........
Wenn Sie demnächst unters Auto kommen sollten und Arme und Beine verlieren, werde ich Ihnen auch schreiben: Es muss Ihnen doch möglich sein......
Wenn Sie dann den Fahrer verklagen, werde ich Ihnen sagen, lassen Sie sich 500 Euro geben, ansonsten müssen Sie mit Sozialleistungen auskommen...........
Sie dürften dann hingehen und der Pflegekasse ins Protokoll diktieren, ob Sie jetzt inkontinent sind oder nicht, wie oft Sie Stuhlgang haben oder ins Bett nässen, ob Sie Hilfe beim Rasieren brauchen oder beim Waschen und ob Sie Hilfe beim Abputzen nach dem Stuhlgang benötigen. Dann werden die entsprechenden Minuten zusammengezählt und vielleicht bekommen Sie dann auch ein Pflegegeld, vielleicht aber auch nicht. Eine querschnittgelärmte mir bekannte Frau erhält keinen Cent. Vielleicht hat sie einen Anspruch, vielleicht auch nicht. Es kommt auch immer drauf an, ob man seine Scham überwinden kann, dies alles öffentlich zu proklamieren...
Ja, werde ich Ihnen schreiben, es muss Ihnen doch möglich sein....... Der Fahrer zahlt Ihnen nur ein kleines Zusatzbrot !
Sind Sie wirklich Jurist ? Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie das Prinzip auf den Kopf stellen, dass derjenige der den Schaden verursacht hat, auch dafür einstehen muss ?????!!!!!
Hier nun der Link zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
“Wenn der Gesetzgeber diesen Schadensbereich aus dem privatautonomen Regelungsbereich herausgenommen und die Lösung der sicherlich schwierigen Aufgaben zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht hat, obliegt es ihm, auch in Zukunft darüber zu wachen, daß die Leistungen der Stiftung - sei es in Form von Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise - der übernommenen Verantwortung gerecht werden."
Also: Der Staat muss für eine angemessene Form durch Rentenerhöhungen oder in sonstiger Weise der übernommenen Verantwortung gerecht werden.
Es muss also ein Betrag gezahlt werden, der zumindest den nichtarbeitsfähigen Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.....
585 Euro entspricht dem nicht !
Wie dies auch als Schadensersatz bei dem Sie hoffentlich nie ereilenden Unfall auch nicht der Fall wäre !
Da hier aber nichts an produktiven Beitrag gebracht wird und ich immerfort gezwungen werde, mich zu wiederholen, werde ich die Diskussion einstellen.
Dafür wäre ich dankbar.
1. Entsprechend den Forenregeln ist individuelle Rechtsberatung untersagt -auch durchs Rechtsberatungsgesetz. Eine Ausnahme für Klagen in Conterganfällen ist mir bislang nicht aufgefallen.
2. Eine "Diskussion" ist das hier nicht. Sie wollen imh ausschließlich, dass man Ihr Lied singt, die Höhe der Contergan-Renten sei "böse und unfair".
3. Beantwortet wurde die Ausgangsfrage auch.
Ihr Verhalten legt imho das Bestehen einer Begehrensneurose sehr nahe. Aber das muss ja nicht heißen, dass die Rechtsprechung nicht dennoch die Ansicht teilt, die Renten seien unangemessen niedrig.
Aus neutraler Sicht: Gehen Sie zu einem fachlich spezielisierten Anwalt, lassen Sie es prüfen, klagen Sie bei Bedarf. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Dazu, dass ich etwas lächerlich finde: Ich denke, dies unterfällt meiner Meinungsfreiheit !
Inhaltlich kann ich dies nur nochmals nachdrücklich unterstreichen und muss eigentlich sagen, dass ich meine Wortwahl, ob Sie Ihnen gefällt oder auch nicht, noch sehr kulant empfinde. Dritte mögen sich selbst ein Bild machen....
Haben sie. Und ich persönlich tendiere dazu q.c. vollumfänglich recht zu geben. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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