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Weinlieferung

 
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Theodor Dorgeist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 10:36    Titel: Weinlieferung Antworten mit Zitat

Folgender Vorgang:


Eine frühere Weinlieferfirma sendet ohne Rechnung / Anschreiben/ Nachricht /2 Groß - Karton Wein per Post.

Die Firma hatte, wie wohl üblich, mehrmals telefonisch nachgefragt wie es wohl mit einer neuen Lieferung aussehe, jedoch immer Bescheid erhalten das der „ Keller nun voll wäre“

Nun haben in den letzten Monaten Ehefrau und ein Sohn an Preisausschreiben der Firma teilgenommen so das eventuell ein Gewinn in Frage kommen kann.


Was ist erforderlich ?

Die Sorte ist neu, aber sicher recht bekömmlich...

Dank und Gruß

TD
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 13:29    Titel: Re: Weinlieferung Antworten mit Zitat

Theodor Dorgeist hat folgendes geschrieben::
Was ist erforderlich ?


Anrufen und Nachfragen, ob das der Gewinn ist, wäre sicherlich eine Idee.
Ansonsten: §241a BGB.

Der Bezug der Frage zum internationalen Recht erschliesst sich mir allerdings nicht...
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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