Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - amt für bodenmanagement sammelt daten (kaufpreissammlung)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

amt für bodenmanagement sammelt daten (kaufpreissammlung)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mpeg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 10:04    Titel: amt für bodenmanagement sammelt daten (kaufpreissammlung) Antworten mit Zitat

wenn man ein haus kauft bekommt man post von o.g. stelle.
welche informationen muss man denen geben und was passiert wenn man es nicht macht.

wenn ich informationen von denen will muss ich dafuer bezahlen, also gebe ich auch keine informationen kostenlos raus.

wieso bekommt man vom notar nicht mitgeteilt, wer noch alles kopieen des kaufvertrages bekommt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kaufpreissammlung ist im § 195 Baugesetzbuch verankert und wird auf Landesebene an Gutachterausschüsse delegiert. Es geht vor allem um viel Statistik und ist wirklich nix schlimmes, zumal die Daten anonymisiert werden.

Wenn du keine Daten lieferst ist das höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Und Ordnungswidrigkeiten im BauGB sind preiswert - bei höchstens fünfundzwanzigtausend Oyro ist Schluss. Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mpeg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

als ich von denen was wollte musste ich 20 euro bezahlen.

warum soll ich mir arbeit machen ohne was dafuer zu bekommen?

die koennen ja wie im gesetz steht vorbei schauen um sich das haus von aussen anzuschauen. aber in dem formular stehen eine menge fachbegriffe drinn die ich nicht kenne und jemand um hilfe bitten muesste.
als hauskaeufer muss ich ja kein architekt sein.
bauplaene soll ich denen geben. wenn ich keine habe? oder wer bezahlt mir die kosten fuer die kopieen?
ich soll den wert der nebengebaeude schaetzen? da kann ich doch nur einen fachmann beauftragen und geld dafuer bezahlen oder einen falschen wert rein schreiben was die statistik sinnlos macht (wenn sie es nicht sowieso ist).

was passiert wenn ich dorf falsche angaben mache (bewust oder auch unbewust)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

mpeg hat folgendes geschrieben::
wenn man ein haus kauft bekommt man post von o.g. stelle.
Das steht weder in dem von DMuck genannten Paragraphen noch kann das so richtig sein - ich habe jedenfalls keine entsprechende Post bekommen.

mpeg hat folgendes geschrieben::
welche informationen muss man denen geben und was passiert wenn man es nicht macht.
Wenn ich diese Fragen lese, bekomme ich den Eindruck, daß Sie jedenfalls noch keine Post von diesem Amt bekommen haben: in dem Schreiben sollte doch wohl genau stehen, welche Informationen das Amt haben will, auf welcher Rechtsgrundlage diese erhoben werden und welche Folgen bei Nicht-Beantwortung entstehen (können).

mpeg hat folgendes geschrieben::
wenn ich informationen von denen will muss ich dafuer bezahlen, also gebe ich auch keine informationen kostenlos raus.
Nur so ein Gedanke: wenn das Amt da anderer Meinung und mit dieser Meinung auf der rechtlich sicheren Seite sein sollte, werden die Ihnen schon beipulen, was Sie zu tun haben. Winken

mpeg hat folgendes geschrieben::
wieso bekommt man vom notar nicht mitgeteilt, wer noch alles kopieen des kaufvertrages bekommt?
Das sollten Sie den Notar fragen!

mpeg hat folgendes geschrieben::
die koennen ja wie im gesetz steht vorbei schauen
Wo haben Sie das gelesen?

Wenn ich Fragen einer öffentlichen Stelle nicht beantworten kann, rufe ich da an und kläre das mit dem zuständigen Mitarbeiter oder schreibe einen entsprechenden Brief - bisher hat das immer noch zu einem vernünftigen Ergebnis geführt. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stadtplaner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 290

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,
das Amt für Bodenmanagement übernimmt die Aufgaben des Gutachterausschusses (§ 192 BauGB) und hat somit gewisse Befugnisse (§ 197 BauGB).
_________________
So long
A+S
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mpeg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

§197 abs.1 baugb
"Der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden."

also in die wohnung duerfen sie schon mal nicht.

in dem text stehen keine fristen oder moegliche strafen, sie bedanken sich nur fuer meine mithilfe.

fuer den dank kann ich mir aber nix kaufen.
es werden ueberall daten ueber mich gesammelt und gebe nur date raus wenn ich muss.

ich mache erst mal gar nix, ich wohne ja noch nicht mal in dem haus.
wenn es wichtig sein sollte melden die sich nochmal

ich gehöre nicht zu den leuten die automatisch alles machen wa in einem offiziell aussehenden brief steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Stadtplaner hat folgendes geschrieben::
Hallöchen,
das Amt für Bodenmanagement übernimmt die Aufgaben des Gutachterausschusses (§ 192 BauGB) und hat somit gewisse Befugnisse (§ 197 BauGB).

Aber nur in Hessen. Und neben den Gutachterausschüssen.


mpeg hat folgendes geschrieben::
ich mache erst mal gar nix...
ich gehöre nicht zu den leuten die automatisch alles machen wa in einem offiziell aussehenden brief steht.

Das ist aber wenig heldenhaft. Böse

Schreib denen lieber einen Brief, dass du mit den Daten erst rausrückst, wenn eine eine angemessene Vergütung für deine Auskünfte über den Tisch gegangen ist.
Wenn du gar nicht reagierst glauben die am Ende noch du wärst zu beschränkt um zu kapieren worum es eigentlich geht. Idee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.