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Verfasst am: 16.12.05, 13:06 Titel: Rechtsschutz will nur unbeziffert klagen lassen
Einen allseits schönen guten Tag !
Ich habe da folgendes Problem:
Ich bin Jurastudent. Aufgrund von erheblichen Zahnschmerzen wegen fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung, konnte ich ein Semester nicht studieren, mithin ich erst ein Jahr später in Lohn und Arbeit komme.
Ich möchte nun Schmerzensgeld geltend machen; die Beweissituation ist schlicht super:
Es ist so, dass durch Gutachten mehrfach bestätigt wurde, dass meine Beschwerden nachvollziehbar seien.
Meine Rechtsschutz aber will eine Kostenzusage für eine Klage nur unbeziffert genehmigen, somit gleich wieder ein Zuständigkeits-, bzw. Rechtsmittelproblem auftauchen würde.
PKH bekomme ich wg. der Rechtsschutz wohl auch nicht.
Hat hier jemand Erfahrungen, weiß jemand was ?
Ich freue mich über jedes konstruktives Statement.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.05.06, 02:07 Titel:
chlaw hat folgendes geschrieben::
Meine Rechtsschutz aber will eine Kostenzusage für eine Klage nur unbeziffert genehmigen, somit gleich wieder ein Zuständigkeits-, bzw. Rechtsmittelproblem auftauchen würde.
Das halte ich nicht für ein wesentliches Problem, da es sogenannte Schmerzensgeldtabellen gibt, aus denen sich für die konkreten Beschwerden zumindest eine "Richtung" der Schmerzensgeldhöhe erkennen läßt. Und auch bei einem "unbezifferten" Klageantrag muß man (zwar nicht im Klageantrag, aber in der Klagebegründung) einen Mindestbetrag, der mit der Klage verlangt wird, angeben. Dieser Mindestbetrag wird bei unbezifferten Klageforderungen in aller Regel als Streitwert festgesetzt. Wählt man ihn also in einer entsprechenden Höhe, dürfte die Berufungsfähigkeit gegeben sein. Das Zuständigkeits-"Problem" klärt sich durch den Blick in die Schmerzensgeldtabellen. Anhand dieser wird man grob abschätzen können, ob der Schmerzensgeldbetrag über oder bis 5.000 € liegt...
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