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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.05.06, 21:20 Titel:
Oder die Threaderstellerin hat nur nicht die zivilrechtliche Terminologie gebraucht. Natürlich kann man im Zivilrechtsweg den Prozeßgegner zu einer Zahlung oder zur Abgabe einer Willenserklärung verpflichten...
@ una:
Könnten Sie Ihr Anliegen freundlicherweise konkretisieren? Schildern Sie doch am besten einmal den Sachverhalt...
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