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Durch Kindergeld nachzahlung ans Finanzamt?

 
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Willi_123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 19:53    Titel: Durch Kindergeld nachzahlung ans Finanzamt? Antworten mit Zitat

Bin leider nicht so fit in diesen dingen und habe mir ein Steuererklärungsprogramm gekauft um meine STeuern zu machen..

Verhältnis:

Frau in erziehungsurlaub nix auf STeuerkarte.
Sie bekommt auch Kein Arbeitslosen,-erziehungs Geld.Kindergeld von 154 Euro monatlich.

Ich verdiene ca Etwas über 40000 Euro im Jahr.
Deshalb hat meine frau wohl auch keinen anspruch auf erzihungsgeld oder dergleichen mehr.

Habe soweit alles eingegeben plus ein Arbeitszimmer..

Und muss dann ca 80 Euro nachzahlen ?? Frage mich wie das kann?

Klicke ich im programm das Arbeitszimmer weg muss ich 10 euro mehr nachzahlen.

So jetzt kommt was ich überhaupt nicht verstehe...Gebe ich das Kindergeld nicht an bekomme ich 1200 Euro zurück ..

Ich bin 3 und meine frau ist Stkl.5

Kann mir einer das vielleicht erklären oder ob ich vielleicht was vergessen habe??


Früher wo ich nicht verheiratet war habe ich immer durch das Arbeitszimmer Geld zurückbekommen nur jetzt muss ich draufzahlen nur weil ich ein Kind habe ??






mfg
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§ 31
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 22:13    Titel: Re: Durch Kindergeld nachzahlung ans Finanzamt? Antworten mit Zitat

Willi_123 hat folgendes geschrieben::
So jetzt kommt was ich überhaupt nicht verstehe...Gebe ich das Kindergeld nicht an bekomme ich 1200 Euro zurück.
Nein, man bekommt dann nicht mehr zurück, das Programm errechnet das nur so, in der Annahme, es bestehe kein Kindergeldanspruch. Das Finanzamt würde sicherlich trotzdem von einem Anspruch ausgehen. Wenn kein Kindergeldanspruch aber Anspruch auf Kinderfreibetrag bestehen würde, würde sich ein solches Ergebnis ergeben. Allerdings hätte man dann auch das Kindergeld gar nicht erst bekommen.

Durch ein Kind kann man steuerlich nicht schlechter stehen als ohne. Ergibt sich dennoch eine Nachzahlung ohne dass die Ehefrau Einkünfte hatte, kann das verschiedenste Ursachen haben. Eine kleine Auswahl:

a) fehlerhafte Programmbedienung
b) Programmfehler
c) Es wurden Lohnersatzleistungen bezogen
d) Es war ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
e) Es lagen außer den Einnahmen auf der Steuerkarte weitere Einkünfte vor
f) Lohnsteuerabzug war falsch
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Willi_123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort..

Werde das mit der fehlerhafte Programmbedienung nochmal(zum 10ten mal Hehe)..Kontrolieren und die anderen Ursachen mal durchforsten..

Nöch zu erwähnen wäre das ich letztes Jahr ungefähr das selbe Problem hatte nur da muste ich nochmehr nachzahlen ca 180 Euro.Hatte da wohl noch das Erziehungsgeld (Halbes Jahr angegeben) und natürlich das kindegeld 154 Euro im monat ...

Würde das ja mal alles gerne dem Steuerberater geben aber der Kostet seit diesem Jahr ja was bzw.läßt sich nicht mehr absetzten..Oder?..


A
mfg
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Erziehungsgeld ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt. Das hätten Sie nicht angeben müssen.

Für weitere Beurteilungen ist die Ausgangslage etwas fade.

Man müsste wissen:

- die Daten der Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerbescheinigung
- wie hoch die Werbungskosten sind
- sonstige Einkünfte, die angegeben wurden.

etc.
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