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Verlustabzug aus Vermietung

 
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warlord
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 20:42    Titel: Verlustabzug aus Vermietung Antworten mit Zitat

hallo zusammen,
mister x hat in den letzten jahren ne´menge steuern zurück bekommen, weil er mehr ausgaben (sanierungen) hatte als einnahmen. er hattte nur zu messen ein zimmer vermietet. nun gab es da eine gesetzesänderung und sein finanzamt fordert nun ne menge geld zurück. und obendrauf wollen sie auch noch zinsen haben.
dabei hat mister x gar kein darlehen beim finanzamt beantragt.
er grübelt nun, was er tun kann.
kann ihm irgendjemand einen tip geben?
bis dahin,
viele grüße an alle steuergeplagten.
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich hat das Finanzamt die kurzfristige oder evtl. bereits nicht mehr vorliegende Vermietung nicht anerkannt, weil keine Einkünfteerzielungsabsicht vorlag bzw. sich nur die Werbungskosten auswirken sollten.

Kann ein sog. Totalgewinn nicht erzielt werden, werden die Bescheide geändert soweit sie lt. § 165 (1) AO vorläufig ergangen sind.
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

und noch eine kleine Ergänzung:

Mister X hat dem FA doch ein "Darlehen" gegeben.

Sollte das alles richtig sein, hat er unberechtigterweise in den Vorjahren Geld vom FA erhalten und konnte dieses gewinnbringend verwenden.

Das wird nun verzinst.

Gruß

der Petz
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§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 22:09    Titel: Re: Verlustabzug aus Vermietung Antworten mit Zitat

warlord hat folgendes geschrieben::

er grübelt nun, was er tun kann.
kann ihm irgendjemand einen tip geben?
Es gibt eine Berufsgruppe, die auf dergleichen spezialisiert sein soll. Nennt sich "Steuerberater". Mister X könnte einem solchen den Fall zur Beurteilung vorlegen.
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