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Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg?

 
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Bianca1973
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 11:18    Titel: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich schreibe hier für meine Schwester.
Sie hat im Januar 2005, über einen Quelle-Shop, bei der Fa Schwab, eine Waschmaschine gekauft und auch geliefert bekommen.Den Shop gibt es leider heute nicht mehr.
Das letzte Jahr, war wirklich sehr turbulent für sie.Sie hat sich von ihrem Mann getrennt und das war mit sehr viel Stress,Streit usw verbunden.Dann ist sie mit ihren Kindern 800km weg gezogen.Dabei ist sind ihr einige Unterlagen abhanden gekommen.Auch die, der Waschmaschine!Nun ist diese seit einigen Tagen kaputt.Garantie sind insgesamt 24 Monate auf dem Gerät-also noch vorhanden.Eine Reparatur auf eigene Kosten, ist undenkbar, da sie mit 3 Kindern Alleinerziehend ist und das Geld dafür einfach nicht aufbringen kann und ja wegen der Garantie auch nicht muss.
Kann denn ein Versandhaus nicht intern nachforschen, wann ein Gerät verkauft, bzw geliefert wurde?Sie ist wirklich angewiesen darauf!
Vielleicht weiss jemand wie das in so einem Fall läuft.
Danke!!!
Bianca
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser kann darin vereinbaren was er will. Bitte also in den Garantiebedingungen nachlesen, was zur Inanspruchnahme der Garantie benoetigt wird.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre schön, dann auch einmal die Forenregeln zu lesen und u.a. den Namen rauszunehmen und nicht um Rechtsberatung im Einzelfall nachzufragen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifelsfall liegt es wohl am Käufer zu beweisen, daß er Garantieansprüche hat. Zumindest muß er nachweisen, wann und wo das Gerät gekauft wurde.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 19:53    Titel: Re: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg? Antworten mit Zitat

Bianca1973 hat folgendes geschrieben::
Sie hat im Januar 2005, über einen Quelle-Shop, bei der Fa Schwab, eine Waschmaschine gekauft und auch geliefert bekommen.


Wenn einigermaßen genau beschrieben werden kann, wann, wie und wo die Bestellung und Lieferung erfolgt war, dann wird der Kaufvertragspartner (das ist allerdings weder der vermittelnde Shop, noch der Waschmaschinen-Hersteller!) kaum mit Aussicht auf Erfolg den damaligen Vertragsschluß bestreiten und sich damit auf eine schon eingetretene Verjährung evtl. GESETZLICHER Gewährleistungsansprüche hinausreden können. Jedoch bräuchte der Kaufvertragspartner gesetzlich für Sachmängel zu nicht haften, die nicht schon zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren (wofür grundsätzlich die Käuferin den (kaum zu erbringenden) Nachweis zu führen hätte, und zwar nach Ablauf von 6 Monaten selbst dann, wenn sie nicht-gewerbliche Verbraucherin ist).

ABER:

Derjenigen gegenüber, die sich "nur" auf die zwar großzügiger bemessenen Voraussetzungen eines freiwillig, jedoch eventuell mit eingeschränktem Leistungsumfang eingeräumten Garantieversprechens (des Verkäufers, des Lieferanten, des Importeurs, des Herstellers, ....) berufen könnte oder wollte, der gegenüber könnte der Garantiegeber vielleicht die Leistungen aus seinem Garantieversprechen verweigern können, sofern im freiwilligen Garantieversprechen die Garantieleistung nur gegen Vorlage der Garantieurkunde und/oder Rechnung versprochen worden war.

Es genügt, dem Kaufvertragspartner gegenüber mitzuteilen, daß man (mehr oder weniger) genau am .... über den Vermittler xy eine Bestellung über das Waschinenmodell .... zum (ungefähren) Preis ... abgegeben hatte, und am .... eine Lieferung erhalten hatte.

( Dann wird der Vertragspartner den zum damaligen Zeitpunkt erfolgten Vertragsschluß nicht einfach mit "Nichtwissen" bestreiten können ... )

Anschließend kann man dann von dem (mit dem Kaufvertragspartner hier praktischerweise identischen!) Garantiegeber verlangen, daß einem die Garantiebedingungen schriftlich zur Verfügung gestellt werden, § 477 BGB. Damit wird man dann "einfach" die versprochenen/verbindlich zugesagten Leistungen gemäß Garantiebedingungen verlangen können - was man in der Position einer auf ihre gesetzlichen(!) Sachmängel-Ansprüche pochenden Käuferin wegen des (im Streitfall) praktisch unmöglichen Nachweises einer schon zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaften Kaufsache kaum tun könnte.

mbG
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 20:02    Titel: Re: Garantieanspruch auch ohne Kaufbeleg? Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::


Wenn einigermaßen genau beschrieben werden kann, wann, wie und wo die Bestellung und Lieferung erfolgt war, dann wird der Kaufvertragspartner (das ist allerdings weder der vermittelnde Shop, noch der Waschmaschinen-Hersteller!) kaum mit Aussicht auf Erfolg den damaligen Vertragsschluß bestreiten und sich damit auf eine schon eingetretene Verjährung evtl. GESETZLICHER Gewährleistungsansprüche hinausreden können.



Man bestreitet einfach mit Nichtwissen-->Fall erledigt, WENN keine - noch vorzuhaltende - Dokumentation nach Art des Geschäfts vorliegen müsste.

Praktischer Anknüpfungspunkt ist daher ggf. die Dokumentation der Geldflüsse.
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