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Mietminderung bei Selbstverschulden des Mieters

 
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:00    Titel: Mietminderung bei Selbstverschulden des Mieters Antworten mit Zitat

Hallo @ all,

hätte mal wieder eine Frage an die Tüchtigen Smilie

Kennt jemand die gesetzliche Grundlage aus der hervor geht, dass der Mieter für Mängel die er selbst verursacht/verschuldet hat keine Mietminderung geltend machen kann Frage

Habe hierzu nur den § 536 BGB gefunden, hier drin steht allerdings kein genauer Wortlaut, den man dazu anwenden könnte...

Das die Regelung besteht weiss ich,... bloß wo sie steht Frage

Grüßle Dookie!
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

normaler menschenverstand!

ABER habe auch hier http://www.ra-kotz.de/miete_mindern_wie.htm
unter 1 F (letzes drittel der seite)

Zitat:
f. Eine Mietminderung kommt trotz eines Mangels nicht in Betracht, wenn der Mieter den Mangel bei der Unterzeichnung des Mietvertrages kannte oder wenn er seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommt und der Vermieter aufgrund dieser Tatsache keine Möglichkeit hatte, den Mangel zu beseitigen.

Weiterhin kommt selbstverständlich keine Mietminderung in Frage, wenn der Mieter oder einer seiner Angehörigen, Freunde etc. den Mangel an der Mietsache selbst verursacht bzw. verschuldet hat.

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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
normaler menschenverstand!

ABER habe auch hier http://www.ra-kotz.de/miete_mindern_wie.htm
unter 1 F (letzes drittel der seite)

Zitat:
f. Eine Mietminderung kommt trotz eines Mangels nicht in Betracht, wenn der Mieter den Mangel bei der Unterzeichnung des Mietvertrages kannte oder wenn er seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommt und der Vermieter aufgrund dieser Tatsache keine Möglichkeit hatte, den Mangel zu beseitigen.

Weiterhin kommt selbstverständlich keine Mietminderung in Frage, wenn der Mieter oder einer seiner Angehörigen, Freunde etc. den Mangel an der Mietsache selbst verursacht bzw. verschuldet hat.



So danke erstmal...
Mal abgesehen davon, dass es auch mir der gesunde Menschenverstand sagt;
in Textform habe ich es eben auch schon gefunden... benötige hierzu aber leider einen § Mit den Augen rollen

Naja, vielleicht auch erst am Montag... scheint hier ja eh gerade wie ausgestorben zu sein...

Schönes Wochende @ all!

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