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Ford Prefect FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 159
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Verfasst am: 22.05.06, 12:41 Titel: Keine Rücknahme von SAT-Antennen |
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Hallo,
ich habe gerade von einem Bekannten erfahren, er bei der Auftragsbestätigung eines Versandhändlers den folgenden Satz gelesen hat:
"Die Rücknahme von SAT-Antennen ist aus transporttechnischen Gründen nicht möglich!! "
Ist das denn rechtens? Immerhin fällt eine SAT-Antenne doch genauso unter das Fernabsatzgesetz wie ein DVD-Player oder was auch immer.
Danke für Eure Meinungen. _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 22.05.06, 16:29 Titel: |
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Das sehen Sie richtig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 22.05.06, 16:34 Titel: |
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Hallo,
Frage: wenn die Portokosten für die Rücksendung den Wert der Schüssel übersteigen? Kann dann der Verkäufer den Kaufpreis erstatten und auf eine Rücksendung verzichten? |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 22.05.06, 17:06 Titel: |
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Wie kommen denn die SAT-Antennen zum Käufer wenn die Rücknahme aus transporttechnischen Gründen nicht möglich sein soll??
@ Karsten11
Dieser Fall dürfte doch eher hypothetisch sein...
Aber gesetzt den Fall es wäre so:
Ich denke nicht, dass der Verkäufer das einseitig so bestimmen kann. Denn: Wenn der Verbraucher sich vom Vertrag lösen will ist grds. vorgesehen, dass der Vertrag nach § 346 BGB rückabgewickelt wird. Der Käufer soll im Ergebnis also so dastehen, als ob er nie einen Vertrag geschlossen hätte. Eine einseitige Bestimmung wonach die Sache beim Käufer verbleiben soll dürfte aber aus ebendiesem Grunde unzulässig sein, denn was ist wenn der Käufer das Ding gar nicht haben will? Eine SAT-Schüssel in der Wohnung stehen zu haben nimmt Platz und sieht auch nicht schön aus. Weiterhin müsste der Käufer nun selbst dafür sorgen (wenn er es nicht in der Wohnung haben will) das Ding weiterzuverkaufen oder entsorgen zu lassen. |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 22.05.06, 19:30 Titel: |
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Hallo ThoT,
klingt überzeugend.
Ich bin mir gar nocht sicher, ob das so hypothetisch ist. Bei (Wortsperre: Firma)-Bay gibt es massig Verkäufe, bei denen der Kaufpreis niedriger ist als die Versandkosten. |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 22.05.06, 19:33 Titel: |
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von welcher Kaufpreishöhe reden wir denn?
Bei einem Warenwert unter 40 € hat der Käufer ja die Rücksendekosten zu tragen...
Sollte der Warenwert tatsächlich >40 € sein, fällt das Risiko eines solchen Verlustgeschäfts wohl in die Sphäre des Verkäufers... |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 24.05.06, 18:28 Titel: |
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ThoT hat folgendes geschrieben:: | von welcher Kaufpreishöhe reden wir denn?
Bei einem Warenwert unter 40 € hat der Käufer ja die Rücksendekosten zu tragen...
| Nö, außer es wurde vertraglich festgelegt. |
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Mahnman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 24.05.06, 20:20 Titel: |
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Eigentlich muss der onlinehändler doch nur seine AGBs anpassen, dem Kunden die Ware auf Rechnung liefern und schon muss der Käufer die Kosten des Rückversands tragen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam. |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 24.05.06, 21:08 Titel: |
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@ Pünktchen:
Sie haben recht.
@ Mahnman:
Warum? |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 25.05.06, 00:00 Titel: |
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ThoT hat folgendes geschrieben:: | @ Mahnman:
Warum? |
Vermutlich mein er das:
§357 BGB II S. 3
Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. |
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Mahnman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 25.05.06, 16:31 Titel: |
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So ist es Pünktchen. Danke! _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam. |
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