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Verfasst am: 29.05.06, 13:34 Titel: Umsätze bei Partys
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Verbuchung von Umsätzen bei Festen oder Partyveranstaltungen.
Um diese bei der Umsatzsteuererklärung vor dem Finanzamt anzugeben, muss ja ein schriftlicher Nachweis vorhanden sein. In welcher Form muss dieser erfolgen? Auf solchen Veranstaltungen wird ja nicht jedesmal ein Kassenbeleg erstellt. kann dann also der Umsatz eines gesamten Abends zusammengefasst und in einer extra Buchung dargestellt werden? Also z.B. Einnahmen 5.000,- € bei einem Steuersatz von 16 % für Getränke und 500,- € Einnahmen bei einem Steuersatz von 7 % (für Essen)? In welcher Form muss dieses dem Finanzamt vorgelegt werden? Ausgaben ist klar, dafür gibt es ja Rechnungsbelege.
Wenn auf Festen oder Partyveranstaltungen Essen ausgegeben wird, unterliegt das auch dem Steuersatz von 16 %, weil es zum sofortigen Verzehr bestimmt ist.
Zur Abrechnung: meist steht doch irgendwo eine zentrale Registrierkasse, in die alles eingetippt wird. Da hat man einen Tagesbon. Die Kellner müssen ja auch irgendwie gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen.
Falls es keine Kasse gibt, macht man mit den Kellnern eine handschrifltiche Abrechnung, auf der Kellner und Arbeitgeber den abgerechneten Betrag = Umsatz per Unterschrift bestätigen.
Falls es weder Kellner noch Kasse gibt, sollte man einen Eigenbeleg erstellen, auf dem mit Datum und Unterschrift der Umsatz festgehalten wird. Und immer auf die Kalkulation achten.
Gruß
steuermann _________________ Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
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