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Rechtschutzzahlung

 
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Allianzopfer :)
Gast





BeitragVerfasst am: 21.11.04, 10:32    Titel: Rechtschutzzahlung Antworten mit Zitat

Also ich habe bis zum 8.5.03 eine Rechtschutz bei einer nicht so bekannten Versicherung gehabt. Ich habe bei der Allianz zum 8.5.03 auch eine Rechtschutz abgeschlossen. Es war also Nahtlos der übergang.

Am 21.06.03 hat mir ein Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben.

Ich also zum Anwalt.
Jetzt sagt die alte Versicherung das sie nicht zahlt weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr versichert war.
Die Allianz weigert sich die kosten zu übernehmen weil ich meine Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlz habe!!

Was soll ich jetzt machen?
Es geht um eine Summe von 5000 EUR
Was würde mich ein Anwalt kosten wenn er klage einreicht für mich?
Ist das überhaupt rechtens was die Allianz macht?

gruss und danke
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.11.04, 14:27    Titel: Re: Rechtschutzzahlung Antworten mit Zitat

Allianzopfer Smilie hat folgendes geschrieben::
Ich habe bei der Allianz zum 8.5.03 ...
Am 21.06.03 hat mir ein Schuldner ...
... weil ich meine Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlz habe!!


So ganz "nahtlos" war der Übergang ja anscheinend doch nicht. Nach 6 Wochen noch keine Prämie bezahlt, wo der RV-Vertrag in der Regel klar festlegt, daß Versicherungsschutz erst ab Zahlung der ersten Prämie besteht? Tja...

Anwaltskosten können Sie mit einem der vielen Gerichtskostenrechner (Google mit "Gerichtskostenrechner") ausrechnen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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