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Internetauktionshaus [Name geändert]-ausland

 
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 03:37    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-ausland Antworten mit Zitat

hallo!

wenn ich einen artikel auf Internetauktionshaus [Name geändert].de gekauft habe, das geld aber ins ausland überwiesen habe.
kann ich dann nur in dem land in das ich überwiesen habe gerichtlich gegen den verkäufer vorgehen oder macht er sich in deutschland "auch strafbar" (soden er das tut)?
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss zwischen Strafbarkeit und zivilrechtlichen Ansprüchen unterscheiden:
Strafbarkeit liegt immer dort vor, wo die Handlung vorgenommen wurde (Bsp: Wenn ich in Frankreich einer Person schlage mache ich mich u.U. nach franz. Code Pénale strafbar, auch wenn ich Deutscher bin)

Wo jemand zivilrechtlich zu verklagen ist hängt immer von den Umständen des Falles ab. Grds. ist aber jeder Vertragspartner an seinem Wohnsitz zu verklagen.
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal.

Soweit war mir das schon klar! Jedoch frag ich mich halt bei Internetauktionshaus [Name geändert] wo die "Tat" rechtlich stattfindet!?
Am sitz des Klägers, des Beklagten oder weil Internetauktionshaus [Name geändert].de in Deutschland.
Derjenige ist ja eigentlich im Ausland aber eben auf Internetauktionshaus [Name geändert].de.
Es kommt ja theroetisch in frage das er sich im betreffenden Land in dem er sitzt strafbar macht, weil er es ja eigentlich dort "ausgeübt" hat.
Aber es könnte auch sein das man rechtlich Internetauktionshaus [Name geändert].de als "virtuell ausgeübt IN deutschland" weil deutsche webseite ansieht.

Das ist mein haupsächliches Problem an der Frage.
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bzgl. der zivilrechtlichen Seite ist die Frage nach dem Ort der Leistung oft nur schwer zu beurteilen, jedenfalls dann, wenn es darum geht das zuständige Gericht zu finden (Bsp: Betätigt sich ein franz. Unternehmer auf Internetauktionshaus [Name geändert].DE und verkauft etwas an deinen deutschen Verbraucher, so dürfte auch ein dt. Gericht zuständig sein)

Zur strafrechtlichen Seite: Ich denke hier kommt es tatsächlich darauf an, in welchem Land der Täter die Straftat begeht.
Die Abgrenzung wird jedenfalls dann problematisch, wenn der Täter sich im Internet "wie ein deutscher Bürger" verhält (z.b. auf Internetauktionshaus [Name geändert].de handelt), aber tatsächlich im Ausland sitzt.
Ich kenne mich im internationalen Strafrecht nicht gut genug dazu aus, ob man dann annehmen könnte die Straftat wird in Deutschland und nicht im Herkunftsland des Täters begangen.
Was allerdings keine Strafbarkeit in D begründen dürfte sind Fälle die sich auf das Drittland beschränken (Bsp: auf Internetauktionshaus [Name geändert].com werden Militaria für den US-amerikanischen Markt angeboten, die in D verboten sind)
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