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Verfasst am: 16.11.04, 21:53 Titel: Rechtschutz zahlt nicht
Hallo,
ich hab ein großes Problem! Ich habe mir ein neues Auto gekauft das sich nach zwei Wochen als ein Montagsauto rausgestellt hat. War beim Anwalt habe eine Wandlung vorgenommen. Hat auch alles gut funktioniert.
Da ich noch keine 23 Jahre alt bin war das Auto auf meine Mutter angemeldet der Fahrzeugeigentümer bin aber ich.
Meine Rechtschutz will den Fall nich bezahlen weil meine Mutter die Fahrzeughalterin ist.
Alles kein Problem meine Mutter hat auch eine Rechtschutzversicherung doch die zahlt den Fall auch nicht weil ich die Käuferin bin.
Was nun wir haben beide Verkehrsrechtschutz mit drin.
ich würde mal sagen, dass das ganze mit verkehrsrechtschutz auch nichts zu tun hat...
es geht hier ja um einen vertrag...
wo steht denn, daß sie ihre verkehrsrechtsschutz in anspruch nehmen wollte ? da stand nur "rechtsschutz", also sprich eine ganz normale rechtsschutzversicherung.
wo steht denn, daß sie ihre verkehrsrechtsschutz in anspruch nehmen wollte ? da stand nur "rechtsschutz", also sprich eine ganz normale rechtsschutzversicherung.
wer lesen kann, ist klar im vorteil....
Sehe ich genauso - allerdings sollte man dann auch lesen
Der letzte Satz der Posterin lautet nun mal:
Zitat:
Was nun wir haben beide Verkehrsrechtschutz mit drin.
Noch Fragen ? _________________ (Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Allg. Vertragsrechtsschutz sollte hier greifen.
Wenn die Wandlung allerdings erfolgreich war, ist dann nicht ohnehin der Autohändler zum Ersatz der Ihnen entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verpflichtet?
Somit dürften Ihnen eigentlich keine Kosten entstehen ...
Ich weiß nicht ob das Autohaus die Kosten übernimmt, die Sache ging nicht vor Gericht.
Mein Anwalt hat seine Honorar vom zurückerstattetem Geld schon einbehalten.
Ich darf mich jetzt mit zwei Versicherungen streiten wer jetzt die Kosten übernimmt. Die Rede ist von 2500 € Honorar.
Tut mir leid wegen meiner Aussage mit Verkehrsrechtschutz! Hab halt nicht soviel Ahnung von Versicherungen.
War nur so das ich ein Heft mit Fallbeispielen von meiner Versicherung erhalten habe bei Vertragsabschluß und der Fall mit der Wandlung war beim Verkehrsrechtschutz, nur das da Eigentümer = Fahrzeughalter war.
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