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A ist Student und erwartet das Ergebnis seiner Diplomarbeit in den kommenden Wochen.
Seit Anfang Mai ist A offiziell als Freiberufler (Werkvertrag) für ca. 3 Monate beschäftigt und bekommt dafür ca. 5.000 €.
Wie muss sich A krankenversichern?
Gilt noch die studentische Krankenversicherung bis zum Ende des Semesters (erst dann wird A ja exmatrikuliert) oder muss sich A bereits jetzt freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (oder eben privat) versichern lassen?
Habe zur Studentischen Krankenversicherung folgende Anmerkung gefunden, die in mir den Anschein erweckt, dass für A diese nicht mehr gilt:
Zitat:
"Studierende, die in der "Krankenversicherung der Studenten" pflichtversichert sind, dürfen nur nebenberuflich selbständig arbeiten. In der Regel sollten dabei 18 Wochenstunden Arbeitsbelastung nicht erreicht werden und nur bis zu 1207,50 Brutto maximal erwirtschaftet werden (2006: 1225), weil ansonsten der günstige Studierendentarif verfällt.
(§ 5 (5) SGB V)"
Was ist, wenn A eigentlich nicht mehr studentisch krankenversichert sein sollte, dies aber ja nicht weiß und die KV bekommt davon Wind. Werden die Beiträge zurück gefordert oder kann man auch aus der KV gekündigt werden? Evtl. sogar rückwirkend, was dann ja einen negativen Versicherungsverlauf bedeuten würde?
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