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Verfasst am: 23.05.06, 14:53 Titel: Erhaltungsaufwand - Was ist absetzbar?
Hallo Forums-Gemeinde,
folgende Frage: A besitzt seit Juli 2003 zwei Häuser auf einem Grundstück. Haus 1 bewohnt er selbst, kleines Haus 2 ist noch vermietet. Der Mieter zieht demnächst aus und daher stehen in Haus 2 dringend notwendige Arbeiten an:
- Erneuerung der elektrischen Leitungen (alt von ca 1965)
- Komplette Baderneuerung (alt von ca 1965), inkl. Austausch der Fliesen
- Einbau einer Küche (Haus war ohne Küche vermietet) sowie Fliesen (z.Zt. Linoleum)
- Fliesen im Flur (ca 1985)
- Einbau einer neuen Haustür, Überdachung sowie Flurfenster
- Tapezieren und Streichen
Nach Fertigstellung der Arbeiten soll das kleine Häuschen sofort wieder vermietet werden.
A wird die Arbeiten in Eigenleistung erledigen (Elektromeister). Kann A die reinen Materialkosten als Erhaltungsaufwand geltend machen? Zählt zum Material auch die Küchenzeile? Reichen Rechnungen aus dem Baumarkt? Oder benötigt A Handwerker-Rechnungen, die er ja nicht bekommt, da A Eigenleistung plant.
Eigenleistungen sind -wie Sie schon erkannt haben- nicht ansetzbar. Als Belege für Material dürften Bons, Rechnungen etc. ausreichen. Sie sollten dann auf Ihren Namen ausgestellt werden.
Die Materialkosten für alle Dinge, die dieser Renovierung dienen sind absetzbar, die Frage ist nur, ob im Rahmen der Absetzung für Abnutzung oder als Werbungskosten.
Die Randziffern 25 ff. und besonders 30 ff (die Beispiele) spiegeln die Verwaltungsauffassung in Form eines Erlasses wider, den Sie hier downloaden können.
Ohne Ratschläge zu geben: es werden viele Steuerbürger versuchen, diese Aufwendungen als Werbungskosten abzusetzen, weil hier die Auswirkung wesentlich besser ist als im Rahmen der AfA. Es gibt auch Finanzamtsbedienstete, die kennen diesen Erlass, der für sie bindend ist, garnicht.
Wobei ich leider hier jetzt nicht konkret beurteilen kann, als was, rechtlich korrekt, die Aufwendungen nun anzusehen sind.
Hinweis : Nicht nur die Materialkosten, sondern auch die erforderlichen Einkaufsfahrten sind absetzbar. Da summiert sich im Laufe eines Jahres oder einer Renovierungsphase so einiges an Kilometern! Auch Werkzeugkauf, Reinigung von Arbeitsbekleidung und die Arbeitsbekleidung selber ist m.E. absetzbar.
Noch ein Hinweis:
Wenn es bisher keine Küche gab und jetzt erstmalig eine geschaffen wird, dürften das m.E. Aufwendungen sein, die nur im Rahmen der AfA geltend gemacht werden können. _________________ EUP
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