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Hallo, ich weiss jetzt nicht ob das hier hingehört aber ich schreibe einfach mal das Problem:
Partei B hat bei Party Poker ein Account angemeldet und möchte gerne um Geld spielen, . da Partei B aber kein Poker kann, fragt er Partei A ,ob er mit partei B´s account spielt.
Partei A willigt ein(unter den unten genannten bedingungen)
Partei B lässt sich Bestätigungseinzahlungen unter 1 euro zu senden auf sein konto , um das Konto zu verifizieren.
Als diese Bestätigungseinzahlungen ankamen, wurde im vorhinein über einen Messenger ausgemacht das 50 prozent des Gesamterspielten Geldes an Partei A geht und die anderen 50 prozent an Partei B.
Partei B gab Partei A freiwillig seinen Namen und Passwort.
Partei B fand nicht wo man das Konto verifizieren konnte, deshalb gab er die zwei Einzahlungsbestätigungen per Messenger an Partei A, der dann dies für ihn getan hatte und wie ausgemacht war die Summe von 100 Euro abbuchen ließe von dem Bankkonto per Lastschrift.
Und wie ausgemacht war, losgespielt hatte, mit dem account und nach einer halben Stunde wegen Peches, alles verloren hatte und dies Partei B mitgeteilt hatte.
Ausgemacht war das von den 100Euro jeder die Hälfte zahlt, wenn man alles verliere.
Jetzt droht Partei B mit einer Anzeige, wenn Partei A nicht den gesamtenverspielten Betrag zurück erwieße auf Partei B´s Konto, was von Partei B´s Konto abgebucht wurde.
Partei B meine, das ausgemacht war, das Partei A nicht alles riskiert und alles aufeinmal setzt und Chatlogs hat, wo dies stehe.
Was man aber auch als zweideutig deuten kann und nicht eindeutig ist.
Partei A teilte Partei B mit das es ein Glücksspiel sei, aber Partei B immer noch stur auf diese Meinung sitzt , das ausgemacht war das man nicht das ganze Geld sofort setzt auf ein Spiel und dies verliert.
Partei B meinte es ernst und er habe Chatlogs von dem Chataustausch von Partei A und B, das Partei A nicht alles risikiert und dies bestätigt hat.
Partei A würde die 50 Euro(hälfte) zurückzahlen.
Die Frage ist: Muss Partei A überhaupt etwas zurückzahlen und wenn ja warum?
Würde Partei B eine Anzeige machen, würde er damit durch kommen oder wurde überhaupt garkein Vertrag abgeschlossen und es wäre Partei B´s eigenes Pech?
Ich hoffe , es wurde verstanden,
Wenn es sollte fragen geben zu dem Sachverhalt, werde ich diese beantworten, ich hoffe das man partei a helfen kann
danke schon einmal im voraus!!!!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.06.06, 16:45 Titel:
Lesen Sie mal §762 BGB:
"(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis. "
Ich würde sagen, daß dies analog auf Vereinbarungen der Form "A spielt für B" oder "A und B bilden eine wie auch immer geartete Spielgemeinschaft" anzuwenden ist. Alles andere würde nämlich die Tore für Umgehungsgeschäfte für den §762 BGB sperrangelweit öffnen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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