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Sehr schwierige Frage ! Dachfenster - zweiter Rettungsweg !

 
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:32    Titel: Sehr schwierige Frage ! Dachfenster - zweiter Rettungsweg ! Antworten mit Zitat

Hi all,

§40 der LBO von NRW besagt - ich zitiere:

Zitat:
(4) Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.


Muß die Öffnung dann 0,90m breit und 1,20m hoch oder darf sie auch 1,20m breit und 0,90m hoch sein. Ich habe letzteren Fall bei einem Dachfenster gesehen und ein Ein- bzw. Ausstieg aus diesem Fenster wäre eigentlich mehr als einfach zumal das eigentliche Fenster 1,34 breit und 1,40m hoch ist. Dadurch das dieses Fenster sich nur bis zu einem gewissen Grad hochklappen läßt ist die lichte Weite kleiner (ca. 1,25m breit und 0,90 hoch).
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Und ? keiner eine Meinung ?
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

daSchizo hat folgendes geschrieben::
Und ? keiner eine Meinung ?

Klar doch.

Die Mindestabmessungen von Rettungswegen, einschl. der Öffnungen, sind zwingend einzuhalten. Im konkreten Fall eben die 90 cm Breite und die 120 cm Höhe - einfach B und H vertauschen ist nicht zulässig.
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, dann stellen wir uns mal ganz dumm. Wo steht in dem Text welcher Wert nun die Höhe und welcher die Breite ist ? Winken

Es kommt im täglichen Leben ja oft vor das Maßangaben auch in einer anderen Reihenfolge angegeben werden oder gibt es irgendwo eine Regel, Norm oder ähnliches welche besagt in welcher Reihenfolge solche Maßangaben gemacht werden (müssen) ?
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

daSchizo hat folgendes geschrieben::
Okay, dann stellen wir uns mal ganz dumm.

Da hat so mancher nicht viel Aufwand mit... Cool

Öffnungsmaße im Bauwesen sind immer B x H. Ausnahme: der Baumensch liegt volltrunken in stabiler horizontaler Seitenlage - dann wird nicht nur der Bordstein zum Geländer, sondern auch B wird dann zu H und umgekehrt. Mr. Green
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
daSchizo hat folgendes geschrieben::
Okay, dann stellen wir uns mal ganz dumm.

Da hat so mancher nicht viel Aufwand mit... Cool


Da hat aber jemand Glück dass mir der Schuh nicht passt Mr. Green

Wer mal aus diesem Fenster im geöffneten Zustand herausgesehen hat kann mir nur beipflichten dass es seinen Zweck genau so erfüllen würde wie die vorgeschriebenen Maße.

Kann sowas eigentlich im Einzelfall, z.B. nach Begutachtung durch den "Entscheider", genehmigt werden ? Oder gäbe es da gar keine Chance ?!

Klar, hätte man vorher jemanden gefragt der sich auskennt..............

Solange der Dachraum nur ein Abstellraum bleibt ist das ja sowieso kein Problem aber dabei soll es eben nicht bleiben.
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

daSchizo hat folgendes geschrieben::
Kann sowas eigentlich im Einzelfall, z.B. nach Begutachtung durch den "Entscheider", genehmigt werden ? Oder gäbe es da gar keine Chance ?!

Das Thema "Zweiter Rettungsweg" ist gerade in NRW erfreulich eindeutig geregelt.

Guckst du paar Infos:

http://www.bau-rat.de/3000_erlaeuterungen_etc/d/dachausbau/dachausbau_nachforderungen.html

http://www.intern.nwstgb.de/_scripts/frame_generator/generate.pl?frameset=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/index.phtml&framename=text&url=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/2002/mai/271/index.phtml

http://www.intern.nwstgb.de/_scripts/frame_generator/generate.pl?frameset=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/index.phtml&framename=text&url=http%3A//www.intern.nwstgb.de/mitteilungen/archiv/2005/maerz/211_2005_ovg_nrw_zum_zweiten_rettungsweg/index.phtml

http://www.bdia-nrw.de/Service/bauonw/BauONW-T31-17.htm

- die beantworten auch deine andere Frage im Forum. Winken
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
daSchizo hat folgendes geschrieben::
Und ? keiner eine Meinung ?

Klar doch.

Die Mindestabmessungen von Rettungswegen, einschl. der Öffnungen, sind zwingend einzuhalten. Im konkreten Fall eben die 90 cm Breite und die 120 cm Höhe - einfach B und H vertauschen ist nicht zulässig.


FALSCH......zumindestens in Rheinlandpfalz.....dort müßen nur die Maße eingehalten werden, egal ob 90x120 oder 120x90.
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
FALSCH......zumindestens in Rheinlandpfalz.....dort müßen nur die Maße eingehalten werden, egal ob 90x120 oder 120x90.

§ 37 (2) der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:

Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten 0,90 m x 1,20 m groß sein; ihre Brüstungshöhe darf 1,20 m nicht überschreiten. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, müssen sie so angeordnet und beschaffen sein, dass Personen sich von diesen Öffnungen aus bemerkbar machen und über die Rettungsgeräte der Feuerwehr gerettet werden können.

Aber jetzt bitte keine neue Diskussion was nun B x H ist. Winken

Allein aus ergonomischen Gründen macht eine Höhe von 90 cm wenig Sinn.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenn diese Regel. Ich war bisher der selben Meinung wie sie. Hatte aber bei einem meiner letzten Projekte den Fall, dass ich ein Fenster als Rettungsfenster benötigte. Bei der Besprechung mit der Feuerwehr, weil ich mir selbst nicht sicher war, bekam ich zur Antwort es sind nur diese Maße gefordert egal ob 90x120 oder 120x90. Die Feuerwehrmänner würden darauf trainiert auch durch eine 90cm hohe Öffnung Personen retten zu können.
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