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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 07.08.06, 16:43 Titel: Aufklärungspflicht eines Bauträgers |
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Hallo,
gibt es Entscheidungen etc. zur Aufklärungspflicht eines Bauträgers gegenüber dem Käufer? Insbesondere dazu, wenn der Käufer die Tragweite nicht erkennt, das bspw. die Bauausführung entgegen der DIN oder den anerkannten Regelen der Technik erfolgt.
Vielen Dank! |
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 07.08.06, 17:17 Titel: |
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Generell würde ich mal ein vorsichtiges Ja setzen. Man kann auch als Laie davon ausgehen, dass die gekaufte Leistung die vertraglich zugesicherte Leistung besitzt, ist keine gesonderte Regelung getroffen, so gilt als geschuldete Leistung die übliche zu erwartende Ausführung, das ist dann i.d.R. eine Qualität/ Ausführung nach den a.a.R.d.T.
Und nun kommts auf Ihr spezielles problem an...... |
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 07.08.06, 17:28 Titel: |
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| Mal ein Beispiel: Bauträger verkauft Häuser mit Treppen nach "niederländischer Norm" und klärt nicht über mögliche Haftungsrisiken pp. auf. |
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 07.08.06, 18:22 Titel: |
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In Holland kein Problem, in BRD schon, entspricht diese Treppe Ihrer LBO?
Generell, Holländer bauen so billisch, weil dort sehr niedrige Standarts gelten.
Wäre in Deutschland kaum auf dem Markt durchzusetzen.
Ists 'ne Spar-Samba Treppe?
Hab mich selbst mal auf so nem Teil gelegt, als wir in Holland bei Freunden untergebracht waren, kommentar eines NL, ihr Deutschen habt halt keinen Rhytmus.... 
Zuletzt bearbeitet von Chub am 07.08.06, 18:45, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 07.08.06, 18:37 Titel: |
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Nein, die Treppe enspricht weder der LBO, noch der DIN 18065 noch den aaRdT.
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 07.08.06, 18:42 Titel: |
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| Was stand im Vertrag? |
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 07.08.06, 18:47 Titel: |
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| "gefertigt nach Niederländischer Norm" |
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 07.08.06, 19:22 Titel: |
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| naja damit geliefert, wie bestellt. Pech gehabt. |
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 07.08.06, 20:27 Titel: |
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| Hätte es nicht korrekt heißen müssen: "gefertigt nach Niederländischer Norm entgegen der LBO, der DIN 18065 und den aaRdT"? |
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 08.08.06, 06:58 Titel: |
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Und damit hätte der Laie dann ein klare Erkenntnis gehabt????
Warum ist der Laie denn nicht hellhörig geworden, wenn es schon ausdrücklich heißt gefertigt nach holländischer Norm???
Was hat er sich dabei gedacht, dass die Treppe nach Käse riechen darf, oder was?
Der einzige juristische Ansatz ist eventuell, dass zu überlegen ist, ob man eine deutsche LBO einfach so durch eine vertragliche Klausel aussetzen darf.
Sorry, ist nicht mein Gebiet (da Rechtsfrage) aber garso schlimm kanns ja auch nicht sein, denn Millionen von Holländern kommen ja auch mit den Treppen klar (nur Deutsche nicht, wenn denen der Rhytmus fehlt). |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 08.08.06, 07:38 Titel: |
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Diese Treppe kann soviel wie sie will nach Niederländischer Norm gefertigt sein. Sie darf in Deutschland nur verbaut werden, wenn sie in Deutschland eine Zulassung hat.
Dafür gibt es in jeder LBauO (schlagt mich wenn es nicht in jeder ist) den Abschnitt Bauprodukte und Bauarten.
Hier insbesondere die §§
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und allgemeine bauaufsichtliches Prüfzeugnis. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 08.08.06, 13:40 Titel: |
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Jepp, aber wenn ich ausdrücklich zustimme können auch nicht zugelassene Bauprodukte verwandt werden. Risiko bzw. Haftung geht dann natürlich auf den Auftraggeber über. Und darüber muß der Bauträger aufklären ...
Und dazu suche ich Entscheidungen usw.
Vielleicht gibts ja was und ich bin nur zu blöd zum finden.  |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 09.08.06, 07:20 Titel: |
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Also m.M.n. muß der Bauträger explizit den Bauherr darauf hinweisen, dass die Treppe keine deutsche Zulassung hat. Nur mit dem Hinweis, dass sie nach niederländischer Norm gebaut wurde entbindet ihn nicht von seiner Haftung für eventuell spätere Schäden.
Er müßte, am besten schriftlich oder unter Zeugen, dem Bauherrn den Sachverhalt mitteilen. Erst dann geht die Haftung für eventuelle Schäden durch die Treppe an den Bauherrn über. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 09.08.06, 11:23 Titel: |
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Es soll in der Berliner Gegend einen ähnlichen Sachverhalt gegeben haben. Angeblich habe der Bauträger den Käufern nur einen Treppenteil zum "antesten" gezeigt und als die Käufern dann hinterher aus allen Wolken gefallen sind, hieß es dann natürlich "Wat denne, habt ihr doch so ausprobiert und bestellt".
Und da soll es auch ein Urteil gegeben haben... |
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