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Verfasst am: 17.11.04, 14:52 Titel: Wieso wird Überbr.geld bei der Krankenkasse berücksichtigt?
Ich bin als Freiberuflerin in der gesetzl. Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichert.
Als Existenzgründerin bezog ich Überbrückungsgeld.
Nun frage ich mich, wieso bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags zwar einerseits das zu versteurernde Einkommen gemäß Einkommenssteuererklärung zugrunde gelegt wird, jedoch zusätzlich das Überbrückungsgeld als Einkommen hinzugerechnet wird, obwohl dies Stuerfrei ist und in der Einkommenssteuererklärung nicht berücksichtigt wird.
Wer weiß Bescheid und kann mir hier eine kurze Erklärung geben?
Vielen Dank für die Mühe.[/b]
Vermutlich weil das Ü-geld dennoch als Einnahme zählt, auch wenn es nicht zu versteuern ist.
Einfach hingehen zur Kasse und bescheid sagen das es kein Ü-geld mehr gibt und von der Kasse erklären lassen wie und warum die das so rechnen.
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