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Maßgebend für die Berechnung des Altersentlastungsbetrag sind doch der Arbeitslohn und die positiven Summe der Einkünfte.
Beinhaltet der Arbeitslohn auch die Einnahmen aus der Nutzung eines betrieblichen PKW´s oder ist das wirklich nur der "reine" Arbeitslohn bzw. das Bruttogehalt eines Angestellten?
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