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recht.de :: Thema anzeigen - Zukünftige Ehefrau ist Bürge, besteht da irgendeine Gefahr?
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Zukünftige Ehefrau ist Bürge, besteht da irgendeine Gefahr?

 
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vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 07:51    Titel: Zukünftige Ehefrau ist Bürge, besteht da irgendeine Gefahr? Antworten mit Zitat

Guten Tag

Meine zukünftige Ehefrau (Heirat im Herbst) hat vor Jahren für ihren Expartner bei einem Kredit eine Bürgschaft unterschrieben. Da wir nun zum Ende des Jahres ein Kind erwarten und meine Zukünftige dann nicht mehr arbeiten wird hat sie dann auch kein eigenes Einkommen mehr, so dass für die Bank bei ihr dann auch nichts zu holen wäre, falls der Ex Partner auf einmal nicht mehr zahlen sollte..
Besteht die Gefahr dass mich als Ehepartner des Bürgen da irgendwas trifft?

Vielen Dank für Antworten und viele Grüsse

Vektor
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vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Noch zur Präzisierung:
Mir geht es darum, ob ich als zukünftiger Ehepartner eines Bürgen sozusagen eine Zahlungsverpflichtung mitheirate und ob ich mit einem Ehevertrag oder was es da sonst so gibt dagegensteuern muss.

Nochmals Grüsse
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Earl Grey
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verfasst am: 26.05.06, 12:53 Titel:

--------------------------------------------------------------------------------

Noch zur Präzisierung:
Mir geht es darum, ob ich als zukünftiger Ehepartner eines Bürgen sozusagen eine Zahlungsverpflichtung mitheirate

Nein, das ist nicht der Fall.
Man sollte sich aber frühzeitig darüber Gedanken machen, auf was für Ideen die Gläubiger so kommen könnten. Ein gemeinsames Konto wäre z.B. keine gute Idee für den Fall einer Pfändung.
_________________
In a world of compromise some don´t.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Bürge einkommens- und vermögenslos ist, kann man ja mit der Bank sprechen, ob diese einer Entlassung aus der Bürgschaft zustimmt.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vermögen der Ehegatten bleiben grds. getrennt, solange diese bei Eheschließung nichts anderes vereinbaren.

Bleibt allerdings die charmante Frage: Sind sie *reich* und leben *auf großem Fuße*?

Falls dies der Fall ist, könnte man auf die Idee kommen, dass Ihre Ehefrau einen diesem Lebensstil entsprechenden Ehegattenunterhaltsanspruch erwirbt...

Der wäre anteilig pfändbar Smilie
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich das also richtig verstanden habe muss man gar nichts unternehmen.
Eine Frage bleibt aber noch, wäre es denkbar dass die Bank der Ehefrau einen Gerichtsvollzieher auf den Hals schickt? Wie würde sowas dannn im zukünftigen Fall einer gemeinsamen Wohnung aussehen? Muss da nun Buch darüber geführt werden wer was in die Ehe mitbringt?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vektor hat folgendes geschrieben::
Muss da nun Buch darüber geführt werden wer was in die Ehe mitbringt?


gemäß dem einen oder anderen Thread im Scheidungsrecht ist ein solches Verzeichnis zum Zeitpunkt der Beendigung der Ehe sowieso Gold wert Winken

Aber ernsthaft. Vermögen der Ehefrau kann die Bank natürlich pfänden. Das betrifft ihre eigenen Konten und Geldanlagen genauso wie das auf sie angemeldete Auto.

Bei Gegenständen, die sich in der gemeinsam genutzen Wohnung befinden, befinden sich im Forum Inkassorecht einige Threads zu diesem Thema. Aber die Antwort ist grundsätzlich ja: Ein Nachweis dass pfändbare Vermögensgegenstände nicht dem Schuldner gehören ist sinnvoll.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

...damit keine Missverständnisse auftreten, weise ich nochmal auf den wichtigen Hinweis von Eral Grey hin:

Die Bank kann eine Pfändung gegen die Ehefrau ausbringen, mit der Folge, dass alle Konten, an denen sie beteiligt ist, betroffen sind. Wenn es ein Gemeinschaftskonto gibt, ist das dicht und (im Falle eines Guthabens) das Geld weg. Dies auch dann, wenn das Guthaben nur vom Ehemann stammt. Das kann die Bank nicht auseinanderrechnen.

Gruss Hans-Jürgen
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