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Preisabsprache bei Werkvertrag

 
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Florian02
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 11:00    Titel: Preisabsprache bei Werkvertrag Antworten mit Zitat

Wenn eine mündliche Preisabsprache über die Lieferung von Material "ab Lieferband" vereinbart wurde und keine zusätzlichen Absprachen gemäß Entladungszeit getroffen wurden, ist der Lieferant dann berechtigt in der Rechnung solche Kosten geltend zu machen und diese auch rechtlich einzustreiten?

Vielen Dank für Antworten!!!
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 12:49    Titel: Re: Preisabsprache bei Werkvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,
Florian02 hat folgendes geschrieben::
keine zusätzlichen Absprachen gemäß Entladungszeit getroffen wurden, ist der Lieferant dann berechtigt in der Rechnung solche Kosten geltend zu machen

...mir ist nicht klar, welche Kosten für was geltend gemacht werden sollen. Die Absprachen sind auch nicht eindeutig, für mich zumindest. Bitte etwas konkreter, detaillierter.

Gruß
Peter H.
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Florian02
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, für die unverständliche Art.
Kunde K hat von Unternehmer U ein mündliches Angebot über die Lieferung von Beton erhalten. U hat den Preis X "ab Förderband" genannt. Zusätzliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Nach einer Besichtigung der Baustelle durch U sollte das Förderband 6m in das Haus hineinreichen, wenn ein Gerüst abgebaut werden könnte.
Das Gerüst wurde entfernt und bei Lieferung reichte das Förderband aber gerade mal bis gerade in das Fenster hinein. Somit musste der Beton von Hand verteilt werden, was natürlich einen erheblichen Zeitverzug mit sich brachte.
Nachdem die Rechnung gestellt wurde und zusätzliche Entladekosten und Wartezeiten enthilet, wurde noch innerhalb der Skontofrist telefonisch mit U KOntakt aufgenommen. U wollte sich wieder melden, tat dies jedoch nicht. Nach nochmaliger telefonischer Rücksprache mit U wollte sich U nochmals melden. Das geschah aber auch nicht. Der vereinbarte Preis abzügl. Skonto wurde vor Vertsreichen der normalen Zahlungsfrist überwiesen, immer noch ohne Antwort von U.
Es folgte eine Mahnung über einen Restbetrag.

Ich hoffe, das sind genügend Details. Handelt es sich hierbei nicht um einen normalen Werkvertrag, bei dem der Käufer zur Zahlung der vereinbarten Summe verpflichtet ist?
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