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Haftung bei Sachschaden durch Demenzkranken

 
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karl54
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:36    Titel: Haftung bei Sachschaden durch Demenzkranken Antworten mit Zitat

Hallo,

Habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

In einem Pflegeheim zerstört ein Mitbewohner bei einer tätlichen Auseinandersetzung die Brille eines anderen.
Beide sind Demenzkrank. Der Schädiger ist der Angreifer. ( Schlag gegen das Gesicht und anschliessendes Treten auf die Brille, die dabei heruntergefallen war.)
Der Vorfall wird vom Pflegepersonal beobachtet und dokumentiert.
Der Betreuer des Geschädigten sorgt schnellstmöglich für die Reparatur der Brille und übernimmt zunächst selbst die dabei anfallenden Kosten.
Der Betreuer des Schädigers weigert sich, mit dem Hinweis auf die Mittellosigleit des Schädigers, diese Kosten zu übernehmen und wendet sich an die Heimleitung.
Die Heimleitung stellt sich auf den Standpunkt, dass der Schaden vom Geschädigten selbst zu tragen sei, da es sich bei dem Vorfall angeblich um ein Risiko des normalen Lebens handeln würde und der Schädiger auf Grund seiner Demenz nicht für seine Handlung zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Das Heim selbst sieht auf seiner Seite kein Verschulden und will somit auch nicht für den Schaden aufkommen oder es über eine Versicherung regeln lassen.

Muss in einem solchen Falle der Geschädigte tasächlich selbst für den ihm zugefügten Schaden aufkommen, wie es die Heimleitung behauptet ?
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde sagen: wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen ABER der "angreifer" erhält doch bestimmt "taschengeld" von dem sich bestimmt 10-20€ im monat "abziehen" lassen.

außerdem wird wahrscheinlich nur der "zeitwert" der brille ersetzt zum beispiel: nagelneu 100%, 1 jahre alt 60%, 2 jahre nurnoch 20%
wie es berechnet wird weiß ich nicht, da könnte man mal auf jemand warten der sich mit "versicherungsrecht" auskennt denn es wird kein großer unterschied sein.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:39    Titel: Re: Haftung bei Sachschaden durch Demenzkranken Antworten mit Zitat

karl54 hat folgendes geschrieben::

Der Vorfall wird vom Pflegepersonal beobachtet und dokumentiert.


Das läßt Haftung wegen Verletzung der vertraglich übernommenen Aufsicht vermuten. Die hätten nicht nur beobachten sollen, sondern verhindern. Je nach Lage der Dinge wäre natürlich ein Entlastungsbeweis denkbar.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

man kann auch aus 20 metern sehen, diese aber auch binnen sekunden zurückzulegen ist aber sehr sehr schwer, ein versuch wäre es aber wert.
wenn ich gerade nochmal überlege wäre es sogar einen ersten versuch wert denn der "angreifer" wird eh nicht viel geld haben u. es dann bestimmt auch benötigen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
man kann auch aus 20 metern sehen, diese aber auch binnen sekunden zurückzulegen ist aber sehr sehr schwer, ein versuch wäre es aber wert.
wenn ich gerade nochmal überlege wäre es sogar einen ersten versuch wert denn der "angreifer" wird eh nicht viel geld haben u. es dann bestimmt auch benötigen.


Je nach Demenzgrad dürfte es der einzige Weg sein, denn es wird bei entsprechender Schwere keine Anspruchsgrundlage gegen den "angreifer" zu finden sein...
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karl54
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meinem Rechtsverständnis ist ein Demenzkranker genau wie z.B. ein Kind nicht mehr für seine Handlungen verantwortlich zu machen.

Der obige Sachverhalt wäre also, wenn man das Kind als Vergleich heranziehen würde, als wenn dieses zum Beispiel ein Auto mit seinem Fahrrad oder Ball beschädigen würde und der Autobesitzer auf dem Schaden sitzen bliebe. Beim Kind werden nach meiner Kenntnis aber die Eltern und evtl deren Haftpflicht in Anspruch genommen.

Daher sehe ich hier bei der Mittellosigkeit des Schädigers auch seine nächsten Angehörigen oder das Sozialamt in der Pflicht den Schaden zu ersetzen, wenn keine Haftpflicht besteht. Das Fehlen einer solchen Versicherung könnte auch ein Versäumnis des Betreuers sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.06, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

karl54 hat folgendes geschrieben::


Der obige Sachverhalt wäre also, wenn man das Kind als Vergleich heranziehen würde, als wenn dieses zum Beispiel ein Auto mit seinem Fahrrad oder Ball beschädigen würde und der Autobesitzer auf dem Schaden sitzen bliebe. Beim Kind werden nach meiner Kenntnis aber die Eltern und evtl deren Haftpflicht in Anspruch genommen.



Und da trügt leider die Kenntnis... Der Autofahrer bleibt in der Regel auf seinem Schaden sitzen und kann sofern vorhanden seine Vollkasko in Anspruch nehmen (mit der Folge der Hochstufung u.a.).

Wenn das Kind nicht verantwortlich gemacht werden kann und den Eltern gleichfalls kein Vorwurf zu machen ist besteht kein Anspruch. Ganz einfach. Nicht immer unbedingt einzusehen, aber der Gesetzgeber hat das so gewollt.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

karl54 hat folgendes geschrieben::

Daher sehe ich hier bei der Mittellosigkeit des Schädigers auch seine nächsten Angehörigen oder das Sozialamt in der Pflicht den Schaden zu ersetzen, wenn keine Haftpflicht besteht. Das Fehlen einer solchen Versicherung könnte auch ein Versäumnis des Betreuers sein.


Es haften nicht die Eltern ersatzweise für das Kind, sie haften nur aufgrund ihrer Aufsichtspflicht.

Für einen dementen Heimbewohner hat das Heim eine Aufsichtspflicht vertraglich übernommen, die per Arbeitsvertrag an das Personal delegiert ist. Das könnte ein Ansatzpunkt sein. Aber das Heim bzw. das Personal kann auch seine "Unschuld" nachweisen, siehe oben das Bsp. mit den 20 Metern.

Der Betreuer kann natürlich keine ständige Aufsichtspflicht haben, er ist ja gar nicht anwesend und muß es auch nicht sein. Ebenso wie auch Eltern nicht haften, wenn ihr Kind im Kindergarten ist und dort eine Scheibe zerschlägt.

Eine Haftpflichtversicherung für einen (entsprechend schwer) an Demenz erkrankten Menschen ist sinnlos, da kein Versicherungsfall eintreten kann.
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