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Verfasst am: 27.05.06, 02:53 Titel: Alte Autoreifen
Angenommen im Nov. 2005 vor Wintereinbruch kauft ein Autofahrer bei einem Reifenhändler WInterreifen. Er machte einen guten Preis und montierte sie auch. Nun lässt der Autobesitzer in einer anderen Garage Sommerreifen aufziehen. Dabei bemerkte die Garage, dass die Winterreifen bereits ACHT bzw. SECHS Jahre alt sind. Laut continental dürfen Autoreifen max. 3 Jahre alt sein um beim Kauf als Neureifen zu gelten. M.E. liegt hier eine Form der Sachgewährleistung vor, da die Reifen bereits 8 Jahre alt sind und somit einen Sachmangel haben. Überdies denke ich, dass ein Grundlagenirrtum vorliegt, da der Autobesitzer den Kaufvertrag sicher nicht eingegangen wäre, wenn er das Alter der Reifen gekannt hätte. Stimmt das? Der Händler hat das Alter der Reifen schlichtweg verschwiegen und sie für Neureifen (max. 3 Jahre) verkauft. Der Autobesitzer verlangt Wandlung. Der Reifenhändler weigert sich jedoch standhaft, den Betrag von 300 Euro zurückzubezahlen. Ich frage mich nun, ob es sich lohnen würde in einem solchen Fall den Rechtsweg zu beschreiten?!
Der Fall ist meiner Meinung nach über den Sachmangel zu lösen. Es fehlt schon an der vereinbarten Beschaffenheit, somit liegt ein Sachmangel vor.
Der Käufer kann nach § 437 Nr. 1 BGB zunächst Nacherfüllung verlangen, hier die Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Nacherfüllung hat zunächst Vorrang vor dem Rücktritt.
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