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Alte Autoreifen

 
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ITR2744
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 02:53    Titel: Alte Autoreifen Antworten mit Zitat

Angenommen im Nov. 2005 vor Wintereinbruch kauft ein Autofahrer bei einem Reifenhändler WInterreifen. Er machte einen guten Preis und montierte sie auch. Nun lässt der Autobesitzer in einer anderen Garage Sommerreifen aufziehen. Dabei bemerkte die Garage, dass die Winterreifen bereits ACHT bzw. SECHS Jahre alt sind. Laut continental dürfen Autoreifen max. 3 Jahre alt sein um beim Kauf als Neureifen zu gelten. M.E. liegt hier eine Form der Sachgewährleistung vor, da die Reifen bereits 8 Jahre alt sind und somit einen Sachmangel haben. Überdies denke ich, dass ein Grundlagenirrtum vorliegt, da der Autobesitzer den Kaufvertrag sicher nicht eingegangen wäre, wenn er das Alter der Reifen gekannt hätte. Stimmt das? Der Händler hat das Alter der Reifen schlichtweg verschwiegen und sie für Neureifen (max. 3 Jahre) verkauft. Der Autobesitzer verlangt Wandlung. Der Reifenhändler weigert sich jedoch standhaft, den Betrag von 300 Euro zurückzubezahlen. Ich frage mich nun, ob es sich lohnen würde in einem solchen Fall den Rechtsweg zu beschreiten?!
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall ist meiner Meinung nach über den Sachmangel zu lösen. Es fehlt schon an der vereinbarten Beschaffenheit, somit liegt ein Sachmangel vor.

Der Käufer kann nach § 437 Nr. 1 BGB zunächst Nacherfüllung verlangen, hier die Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Nacherfüllung hat zunächst Vorrang vor dem Rücktritt.
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Mickie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Den vollen Betrag gibt es eh nicht zurück, da die Reifen ja genutzt wurden.

Und dann wegen 200 Euro einen Rechtstreit anfangen???

Ist der Reifenhändler in der Kfz Innung?

Wenn ja, mal an die Schlichtungsstelle wenden

Gruss Mickie
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 15:37    Titel: Re: Alte Autoreifen Antworten mit Zitat

ITR2744 hat folgendes geschrieben::
Laut ******* dürfen Autoreifen max. 3 Jahre alt sein um beim Kauf als Neureifen zu gelten.

Aua, wenn man bedenkt, dass Winterreifen nach 4 Jahren (allgemeine Empfehlung) nicht mehr benützt werden sollten...

Beim Kauf von M+S-Reifen sollte man immer auf das Herstellerdatum (am Reifen angegben) achten.

Eine Anfechtung nach §119 II BGB müsste auch möglich sein.
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Mickie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der anderen Seite gelten aber bis zu 6 Jahre alte unbenutzte Reifen bei ordnungsgemäßer Lagerung noch als neu
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