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Im Jahre 2001 wurde über eine Versicherung die gesamte Baufinanzierung für selbstgenutztes Einfamilienhaus übernommen und durch Grundschulden und Lebensversicherungen abgesichert (290 TEURO). Das Objekt wurde durch einen Generalunternehmer mangelhaft erstellt (Gutachten über 120 TEURO) und nicht bezogen.
Seit Ende 2003 sind die Darlehensraten ausgesetzt. Nach erfolgreichem Bauprozess gegen die GmbH erfolgte doch endlich eine Einigung mit dem Allein-Geschäftsführer, wir bezogen das mangelhafte, nicht fertiggestellte Objekt im November 2005, um die Schadenersatzansprüche (auch über 100 TEURO) nicht weiter ansteigen zu lassen.
Die Mangelbeseitigung und Fertigstellung sollte bis April diesen Jahres abgeschlossen sein, doch zu unserem großen Entsetzen meldetet die GmbH im Januar Insolvenz an.
Nun zu meinen Fragen:
Am Mittwoch hatten wir einen Gesprächstermin mit dem Darlehensgeber, um zu verhandeln, wie es weitergehen soll. Die einzige Bereitschaft besteht darin, die gesamten Rückstände der letzten Jahre auch noch in ein Darlehen umzuwandeln.
Ein Verzicht auf einen Teil der Forderung sei für sie als Versicherung aus rechtlichen, treuhänderischen Verpflichtungen nicht möglich.
Für uns bedeutet dies aber eine Rate die gar nicht bzw. kaum tragbar ist und ein weiteres Leben in einer halben Bauruine, denn für Schadenbeseitigung und Fertigstellung hätten wir niemals im Leben mehr Geld. Der Ausgleich durch die GmbH ist quasi gleich null.
Andere Gläubiger sind bei uns auch vorhanden, die aber bestimmt einer außergerichtlichen Lösung zustimmen würden.
Unser Vorschlag, da wir schon gerne das Haus halten würden, wäre einträglicher als der Erlös bei einer Zwangsvollstreckung und Verbraucherinsolvenz!
Ist es korrekt, dass die Versicherung gar nicht zustimmen kann und darf??? Oder wollen die einfach nicht???
Lebensversicherungen beleihen üblicherweise (analog Hypothekenbanken) nur einen relativ niedrigen Anteil der Immobilie, um das Kreditausfallrisiko zu minimieren.
Jedoch ist auch in diesen Fällen nicht zu vermeiden, dass es manchmal Kreditausfälle gibt. Was soll die LV-Gesellschaft in diesen Fällen machen, als ihre Forderung teilweise abzuschreiben?
Ich bin jetzt kein Versicherungsmensch und weiss daher nicht, ob es für Versicherungen (anders alb bei Kreditinstituten) ein Verbot gibt, in solochen Fällen Vergleiche abzuschliessen. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, da es wirtschaftlich schädlich für die Versicherung wäre.
Ich denke eher, das der Vergleich für die Versicherung nicht attraktiv ist. und sie daher nicht zustimmen möchte.
Unabhängig von der Frage eines Vergleichs mit der LV würde ich aber dringend einen freihändigen Verkauf der Immobilie anraten. Wenn die Raten jetzt schon nicht tragbar sind, wird sich kein Kreditgeber zur Finanzierung des Restausbaus finden. Bevor man in einer Bauruine wohnt ist es dann besser das Objekt zu verkaufen.
Bestätigt fast unsere Vermutung, denn eine passende Gesetzesstelle, die deren Behauptung untermauert, haben wir (noch) nicht gefunden, werden dies aber am Montag auch dort anfragen.
Die ursprünglichen Raten könnten, nun wo wir darin leben, schon irgendwie bezahlt werden, auf jeden Fall wenn fertiggestellt wäre, denn Vermietung war auch geplant ... nicht aber die weitere durch Umwandlung der Rückstände.
Für uns wäre es einfacher in die private Insolvenz zu gehen, bei entsprechendem Entgegenkommen nehmen wir aber auch das Haus - so wie es ist - in Kauf. Doch sollte schon absehbar sein, wann auch diverse Mängel behoben und die Räumlichkeiten fertiggestellt sind. So fehlt uns dafür jeglicher finanzielle Spielraum.
Es handelt sich übrigens um eine fast 100% Finanzierung in einem Dörfchen! _________________ Viele Grüße
Ich gehe mal davon aus, dass der entsprechende VSchutz-Baustein in der RS fehlt. Und bei einer 100%-Finanzierung mit eingerechnetem Mietertrag zur Tilgungsdeckung lasse ich mich besser nicht aus.
Das Problem mit der insolventen GmbH ist eigentlich bekannt und in der Branche üblich. Evtl. besteht aber die Möglichkeit die Gesellschafter der GmbH heranzuziehen. Dazu müsste aber das Gesellschaftskonstrukt bekannt sein. Interessant wäre mal zu recherchieren, ob die Baufirma evtl. unter neuem Namen (z.B. der Ehefrau) inzwischen wieder aktiv ist. Eine GmbH ist ja schnell gegründet, aber dabei wird die persönliche Haftung des Gesellschafters meist übersehen.
Was die Bauruine angeht: Ist den der gesamte Kaufpreis schon bezahlt? Normal werden doch Raten nach Baufortschritt fällig. Oder man legt das Geld auf ein Notaranderkonto.
Sie sollten sich überlegen welche Arbeiten in Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe (Unfall-Vers. als Bauherr nicht vergessen) erledigt werden können und diese Zug-um-Zug in Angriff nehmen. _________________ MfG,
Duisburger
Die eigentliche Fragestellung war doch, ob die Versicherung nur im Falle der Zwangsversteigerung Forderungen abschreiben kann, also dies vorher aus rechtlichen Gründen gar nicht darf.
Dies ist mittlerweile anderweitig durch einen RA beantwortet worden: Die Versicherung kann jederzeit auf Forderungen verzichten, sollte dieses sogar, wenn dadurch ein noch größerer Verlust vermieden werden kann!
Also war die Aussage des entsprechenden Abteilungsleiters eine glatte Lüge!
Finanzierung war ursprünglich perfekt geplant, doch wer kann und will schon über 220 TEURO privat in den Sand setzen und der Darlehnsgeber "lacht sich ins Fäustchen"???
Strafanzeige ist natürlich gestellt, Ermittlungen sind aufgenommen worden, um den Geschäftsführer in die private Haftung zu ziehen. Die Chancen, dadurch an Geld zu gelangen, jedoch logischerweise gering. _________________ Viele Grüße
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