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Internetauktionshaus [Name geändert]äufer betrügt Käufer

 
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 10:45    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]äufer betrügt Käufer Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir an Käufer K ersteigert bei Verkäufer V einen Laptop. Der Verkäufer versteigert insgesamt zur gleichen Zeit 7 originalverpackte neue Laptops mit vollständiger Garantie, mit dem Hinweis das er eine "Privatperson" sei und das der Hersteller die Garantie übernimmt.

Per Email wurde extra nachgefragt und der Verkäufer sagte aus, dass es sich um einen Lagerartikel handelt und deshalb eine Versendung per Nachnahme nicht möglich sei. In der Auktion wurde dann aber wenige Stunden vor Autkionsende zugefügt, das eine Lieferung wegen Lieferschwierigkeiten erst in 3 Wochen ausgeführt werden kann.

Der Käufer ersteigerte den Artikel und wartete ca. 2 Wochen mit seiner Überweisung bis die ersten pos. Bewertungen von den anderen Laptop-Käufern bei Internetauktionshaus [Name geändert] eingegangen sind. Nun fühlt er sich sicher und überweist sein Geld.

Nach der Überweisung finden mehrere Schriftwechsel statt, der Liefertermin wird ständig verschoben, es vergehen 10 Wochen, der Käufer verlangt per Einschreiben sein Geld zurück. Die Frist wird nicht eingehalten jedoch meldet der Verkäufer sich und sagt aus, dass er eine Deutschlandtour macht und das Geld erst Anfang nächster Woche überweisen kann, eine Woche später am Freitag, wird dem Käufer per Email mitgeteilt, dass das Geld überwiesen sei. Aber 5 Banktage später ist das Geld immer noch nicht beim Käufer angekommen. Insgesamt wurden sehr viele Aussagen bzw. "Versprechungen" gemacht aber keine wurde eingehalten.

Liegt hier Betrug vor? Der Käufer musste sich außerdem einen Laptop kaufen, da er ihn für eine Präsentation gebraucht hatte. Kann er Schadensersatz verlangen?
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J.A.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Liegt hier Betrug vor?


Läßt sich aus der Ferne nicht abschliessend beurteilen, ist aber sehr gut möglich. Ich würde Anzeige erstatten.

Zitat:
Der Käufer musste sich außerdem einen Laptop kaufen, da er ihn für eine Präsentation gebraucht hatte. Kann er Schadensersatz verlangen?


Das ist eine zivilrechtliche Frage, deren Beantwortung ich den ZivR-Cracks überlasse. Aber es müßte ja zunächst mal ein Schaden entstanden sein. Denkbar wäre m.E. (wobei ich wie gesagt kein ZivR-Experte bin), daß wenn der K das gleiche Laptop teurer kaufen mußte, als es bei dem VK gewesen wäre, er den Differenzbetrag einfordern kann.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Liegt hier Betrug vor?


Läßt sich aus der Ferne nicht abschliessend beurteilen, ist aber sehr gut möglich. Ich würde Anzeige erstatten.


Wieso wird eingentlich bei jeder zivilrechtlichen Leistungsstörung bei Internetauktionshaus [Name geändert] gleich nach der Staatsanwaltschaft geschrieen?

Betrug liegt vor, wenn der Verkäufer bei Vertragsabschluss wusste und wollte, bzw. zumindest billigend in Kauf nahm, dass kein Notebook geliefert werden kann und er gleichzeitig für diesen Fall das Geld behalten wollte.

Eine "schnelle" Strafanzeige bringt bei einem Betrüger auch nichts. Als ob das SEK jetzt seine Bude stürmt, im beim Zählen des Kaufpreises überrascht und das Geld schön verpackt in buntes Geschenkpapier beim Geschädigten abliefert....


J.A. hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Der Käufer musste sich außerdem einen Laptop kaufen, da er ihn für eine Präsentation gebraucht hatte. Kann er Schadensersatz verlangen?



Das ist eine zivilrechtliche Frage, deren Beantwortung ich den ZivR-Cracks überlasse. Aber es müßte ja zunächst mal ein Schaden entstanden sein. Denkbar wäre m.E. (wobei ich wie gesagt kein ZivR-Experte bin), daß wenn der K das gleiche Laptop teurer kaufen mußte, als es bei dem VK gewesen wäre, er den Differenzbetrag einfordern kann.


Sofern die Abgabe des Gebotes vor Information über die "Lieferschwierigkeiten" erfolgte, schuldet der Verkäufer Übergabe Zug um Zug gegen Zahlung. Die Information über die Lieferverzögerung stellt an sich bereits einen Rücktrittsgrund dar. Diesen hat der Käufer aber nicht genutzt, da er nach Kenntnis dieses "Verzugs" noch überwiesen hat, mithin eine Lieferung drei Wochen später akzeptiert hat.

Dabei hat sich der Käufer keinen verbindlichen Termin zusagen lassen. Generell ist es durchaus so, dass bei Verzug der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann und Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung als Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann.

Da ich hier aber nach wie vor kein deliktisches Handeln garantieren kann, wäre die Frage, ob hierfür nicht eine Fristsetzung (Mahnung) mit Ablehnungsandrohung erforderlich gewesen wäre.
Diese könnte in einem der Schriftwechsel mit höchster Wahrscheinlichkeit hineingedeutet werden. Durch die Aufforderung, dass Geld zurückzuzahlen, ist auch der Rücktritt erklärt worden.

Wenn die Rückzahlungsfrist eindeutig definiert war, befindet sich der Verkäufer mit der Zahlung in Verzug, muss mithin die Mahnkosten eines Anwalts übernehmen. Der Anwalt kann nebenbei die Chronologie der Ereignisse auf Schadensersatzansprüche wegen Mehraufwendungen prüfen, sehen ob die Schadensminderungspflicht gewahrt wurde (ja, man kann nicht ein (Wortsperre: Firma) G-Book kaufen und das Geld verlangen, nur weil ein 600-€-Notebook nicht geliefert wird) und die Ansprüche ggfs. titulieren lassen.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann der Käufer Anzeige erstatten? Muss er zum Anwalt oder zur Polizei?

Der Käufer hat dem Verkäufer natürlich mehrmals eine Frist (jeweils 14 Tage) gesetzt.

Der Verkäufer hat dem Käufer alternativ ein Notebook mit 17" Monitor gegen 120Euro Aufpreis angeboten. Das Angebot wurde angenommen, aber es wurde wieder nicht geliefert.

Dem Käufer ist ein Schaden entstanden! Der Käufer hat sich dann das 17" Notebook bei einem anderen Verkäufer gekauft, musste 150 Euro mehr bezahlen (über dem Aufpreis). Außerdem musste der Käufer seinen Dispokredit in Anspruch nehmen um das Notebook rechtzeitig vor der wichtigen Präsentation kaufen zu können. Pro Monat ca. 13 Euro.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Poster hat folgendes geschrieben::
Wie kann der Käufer Anzeige erstatten? Muss er zum Anwalt oder zur Polizei?

Dem Käufer ist ein Schaden entstanden!


Für die Anzeige braucht mein keinen Anwalt. Einfach zum Polizeirevier und erzählen was los ist und dass man Anzeige erstatten will. Die rechtliche Einordnung und Würdigung machen dann Polizei und Staatsanwaltschaft.

Für die Titulierung des gezahlten Betrages braucht man auch keinen Anwalt. Einfach Mahnbescheidsformular aus dem Schreibwarenladen holen, ausfüllen und abschicken.

Wenn man weitergehende Positionen geltend machen will, sollte man sich schon zum Anwalt begeben und sich beraten lassen. Bei zusätzlichen Kosten kann es durchaus sein, dass der Verkäufer in Feilschlaune ist, was zu einer zivilrechtlichen Gerichtsverhandlung führen könnte, bei der man ein bisschen Ahnung mitbringen sollte, die sich nicht nur auf Infos aus Foren beruft. Da sollte man nicht am falschen Ende sparen.
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Wieso wird eingentlich bei jeder zivilrechtlichen Leistungsstörung bei Internetauktionshaus [Name geändert] gleich nach der Staatsanwaltschaft geschrieen?


Ob bei "jeder zivilrechtlichen Leistungsstörung bei Internetauktionshaus [Name geändert]" nach der StA "geschrieen" wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Im dargestellten Fall jedoch läßt sich sehr wohl ein Anfangsverdacht herleiten. Und diesem nachzugehen und abzuklären, ob lediglich ein zivilrechtliches Schuldverhältnis vorliegt, oder aber (auch) eine Straftat, ist nun mal Aufgabe der StA, bzw. deren Ermittlungspersonen.

Milo hat folgendes geschrieben::
Betrug liegt vor, wenn der Verkäufer bei Vertragsabschluss wusste und wollte, bzw. zumindest billigend in Kauf nahm, dass kein Notebook geliefert werden kann und er gleichzeitig für diesen Fall das Geld behalten wollte.


Genau so ist es. Und schliessen Sie das anhand der Sachverhaltsschilderung aus?

Milo hat folgendes geschrieben::
Eine "schnelle" Strafanzeige bringt bei einem Betrüger auch nichts.


Über die "Geschwindigkeit" einer Strafanzeige hat auch niemand etwas gesagt.

Milo hat folgendes geschrieben::
Als ob das SEK jetzt seine Bude stürmt, im beim Zählen des Kaufpreises überrascht und das Geld schön verpackt in buntes Geschenkpapier beim Geschädigten abliefert....


Das hat

a) in diesem Fall niemand auch nur angedeutet

aber

b) ist mir aus naher Vergangheit ein Fall aus Berlin bekannt, wo ein schnelles Tätigwerden (HD) der Polizei in der Tat dazu führte, daß einige Mitglieder eine Bande die sich auf Internetbetrügereien spezialisiert hatten und zu diesem Zweck mit falschen Papieren in verschiedenen deutschen Städten jeweils Wohnungen angemietet hatten, die sie nach einigen Tagen jeweils wieder verließen, nachdem sie dort tägl. mehr als 10 Warensendungen "auf Rechnung" hingeliefert bekamen, festgenommen werden konnten. Auch ein guter Teil der Beute konnte sichergestellt werden.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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