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Hausfriedensbruch

 
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Zwergnase77
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 18:57    Titel: Hausfriedensbruch Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Ich habe eine Einladung zu einer Stellungsnahme bei der Polizei bekommen . Es liegt gegen mich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs vor. Das Problem ist nur es liegt in diesem Sinne kein Hausfriedensbruch vor. Denn das Gebeude um das es geht ist 1) nicht befriedet 2) Ist es eine Art öffentliche Bildungstätte also öffentliches Gebäude . Was mich zu 3) bringt wenn ich schon eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch auf einem öffentlichen Gebäude wie einer Schule bekomme, muss doch vorher zumindest ein Hausverbot gegen mich ausgesprochen worden sein und/oder ich aufgefordert worden sein das Gelände zu verlassen. Dies war auch nicht der Fall.
Ich denke somit ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt . Bitte korregieren Sie mich falls ich da falsch liege !?
Wie soll ich mich weiterhin verhalten ?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Pauschal wird das hier niemand aus der Distanz klären können.

Nur so viel:
Ad 1:
Es geht im §123 StGB um umfriedetes Besitztum, nicht um umfriedete Gebäude.
Ein Gebäude an sich ist Umfriedung genug.
(Ich nehme an, Sie spielen auf einen nicht vorhandenen Zaun an. Das ist wenn es sich um das Betreten eines Gebäudes handelt unerheblich.)

Ad 2:
Auch in öffentliche Gebäude kann ein unbefugter Zugang erfolgen. Zum Beispiel wenn es gerade nicht geöffnet ist o.ä.

Ad 3: s.o.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zwergnase77
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab das Gebäude selbst nicht betreten,sondern lediglich den Rasen vor dem Gebäude ,der nicht abgezäunt oder ähnliches war.Gilt das auch schon als Hausfriedensbruch?
Danke soweit!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dann bitte ich um mehr Präzision.

Wie gesagt, ohne die genauen Umstände zu kennen, kann sich hier niemand zuverlässig äußern.

Auch nicht umzäunte Grundstücksteile können unter Umständen dem Prädikat "umfriedet" entsprechen.
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Zwergnase77
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um dies Gebäude.Bebildert zu sehen auf [EDIT: Namenssperre].de
dort bin ich in den späten Abendstunden nach einer Nachtwanderung vom Wlad aus über das hiesige Gartengelände gegangen.Dort wurde ich dann von mehrehren Zivis aufgegriffen die mich beschuldigten mich dort illegal aufzuhalten und darauf hin die Polizei riefen.Es muß wohl schon vereinzelte Vorfälle von Spannenern gegeben haben denn als die Polizei eingetroffen war bezichtigten sie mich vor der Polizei ,ich hätte mich dort aufgehalten um da zu spannen.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte entfernen Sie den Namen.
Sie sollte sich die Forenregeln sowieso mal genauer anschauen, und Ihren Beitrag entsprechend anpassen.
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