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Verfasst am: 17.05.06, 15:23 Titel: Bebauungsplan: Was ist "naturfarbene Holzbauweise"
Hallo,
bin beim Studium des Bebauungsplanes bei folgenden hängengeblieben:
Nebenanlagen i. S. d. § 14 BauNVO (z.B. Geräteschuppen) sind in naturfarbener Holzbauweise mit einer Dachneigung bis max. 30 Grad zu errichten.
Meine Frage ist nun, was ich unter "naturfarbener" verstehen muß. Das der Geräteschuppen aus Holz sein muß ist mir noch klar, wie ist aber der Begriff der Farbe zu definieren?
Dürfen nur Farben verwendet werden, die es auch in der Natur gibt (normales Rot, Grün,...), oder muß das Holz "naturfarben" belassen werden - dem jedoch wird durch jede Schutzlasur entgegengewirkt.
Wahrscheinlich ist die "natürliche" Holzfarbe gemeint, also kein deckender Farbanstrich. Pigmentierte Lasur in "Holztönen" wird wohl auch noch gehen.
Naturfarbener Holzbauweise dürfe sich in der Öku Farbentechnik einreihen
was ist mit "Öku Farbentechnik" gemeint?
Bei meinen ersten vorsichtigen Nachfragen bei der nichttechnischen Bauverwaltung waren erst mal alle überrascht, was den dieser Passus wirklich heißen soll!!!!
Nach Nachfrage des Sachbearbeiters beim zuständigen Leiter erhielten wir die Antwort, das die Farbe so sein soll, wie Holz in der Natur ist....
Beim weiteren Bohren kam dann heraus, daß auch Holzfarbe erlaubt sei, wenn sie denn nicht zu ausgefallen sei, "... so ein helles Braun ist schon möglich ..."
Momentan sind wir genauso schlau wie vorher.
Was der Begriff rechtlich genau heißt, ist wohl Auslegungssache der Bauverwaltung.
Sollen wir uns das mit dem "hellen Braun" lieber schriftlich geben lassen?
Nach Nachfrage des Sachbearbeiters beim zuständigen Leiter erhielten wir die Antwort, das die Farbe so sein soll, wie Holz in der Natur ist....
Na also, das ist doch eine ausreichende Auskunft, naturfarben = holzfarben.
Öku = Ökumene. Wenn du Öku Farbentechnik benutzen willst pinselst du den Schuppen gelb-weiß (wenn du Katholik bist) oder, als Protestant, eben violett-weiß.
Na also, das ist doch eine ausreichende Auskunft, naturfarben = holzfarben.
naturfarben = holzfarben = naturbelassen?
oder
naturfarben = holzfarben = eine Farbe die auch ein Holz in der Natur hat
Wenn letzteres zutreffen würde, könnten wir von Rot (Kirsche) über Teak bis Mahagoni alle Farben verwenden.
Haben beschlossen, den Gang nach Canossa zu wagen und morgen dem Bauamt die verschiedenen Farbmöglichkeiten, welche ein Baumarkt so hergibt, vorzulegen. Mal sehen was die sagen werden, was erlaubt ist und was nicht. GIbt ja so schicke Farbtafeln.
Danke für alle Antworten bisher.
Grüße
DMuck hat folgendes geschrieben::
gelb-weiß (wenn du Katholik bist) oder, als Protestant, eben violett-weiß
naturfarben = holzfarben = eine Farbe die auch ein Holz in der Natur hat
Wenn letzteres zutreffen würde, könnten wir von Rot (Kirsche) über Teak bis Mahagoni alle Farben verwenden.
Genau das!
Es wäre auch ok, wenn ihr z.B. das von Natur aus helle Fichtenholz mit teakholzfarbener Lasur behandeln würdet - holzfarben heißt das Zauberwort...
Joda hat folgendes geschrieben::
Haben beschlossen, den Gang nach Canossa zu wagen und morgen dem Bauamt die verschiedenen Farbmöglichkeiten, welche ein Baumarkt so hergibt, vorzulegen. Mal sehen was die sagen werden, was erlaubt ist und was nicht.
Die werden sich über euren Besuch aber freuen...
Geht lieber zum Zahnarzt, das hat mehr Unterhaltungswert.
Hey, versetzt euch mal in den, der den Text geschrieben hat.
Verhindert werden sollen knallbunte bzw.reinweiße Farben,d.h. der Schuppen soll sich
in die Umgebung einfügen und möglichst nicht zu sehr auffallen und es sollte aber möglichst viel zugelassen werden, da ja jeden was anderes gefällt und in Deutschland eh schon zuviel vorgeschrieben wird.
Also sind bei Naturfarben alle Farbtöne gemeint, die so vorkommen, von bräunlichen Tönen, bis zu ocker farbenen, abgedecktes Grün und ähnliches.
Aber eben kein Pink, Signalrot und was der Baumarkt noch an so schönen Farben zu bieten hat.
"Hey, versetzt euch mal in den, der den Text geschrieben hat."
Haben wir versucht, und dachten uns eigentlich genau das selbe -> "Naturfarben alle Farbtöne gemeint, die so vorkommen, von bräunlichen Tönen, bis zu ocker farbenen, abgedecktes Grün und ähnliches"
Meine Frau war dann bei dem netten Herren beim Bauamt und hat mal konkret nachgefragt. Gemeint war "Naturfarben, die Bäume haben! Also Holzfarben" -> und damit eben nicht alles was es in der Natur gibt (wie beispw. Apfel-Grün, Rosen-Rot, Sonnenblumen-Gelb ). Und hier auch keine dunklen Farben (Mahagoni o.ä.).
Da er scheinbar sich selber nicht mehr so sicher war, das die Formulierung die er in den Bebauungsplan geschrieben hatte (...Naturfarbene Holzbauweise...) auch das von ihm gewollte "Holzfarbene" rüberbringt, wird der Bebauungsplan, der gerade seine 3. Änderung erfährt, hier ebenfalls angepaßt damit normalsterbliche Häuslebauer eher verstehen, was damit gemeint ist.
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