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elm noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.05.06, 16:51 Titel: Hausdurchsuchung in einer Wohngemeinschaft |
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Guten Tag,
angenommen in einer 3er-WG wohnen drei Personen (was ja nicht ungewöhnlich ist ), Person A, Person B und Person C.
Person C liebt es sich Filme aus dem Internet runterzuladen und anzugucken; meistens, wenn nicht fast immer, sind diese urheberrechlich geschützt. Er benutzt dazu ein Filesharing-Programm. Person C verkauft diese Filme nicht, er brennt diese nicht und ist auch sonst ein unbeschriebenes Blatt.
Person A und Person B haben mit Filesharing nichts am Hut und benutzen das Internet bloß für Spiele, surfen, E-Mail, ... wozu man das Internet halt brauchen kann. Haben aber nicht nur lizensierte Produkte auf dem Computer, da sich manche Programme kein normaler Student leisten kann. Vielleicht noch relevant: Person B ist der Inhaber des Internetanschlusses.
Angenommen die Kripo/Polizei oder wer auch immer Hausdurchsuchungen durchführt, steht vor der Tür, da sie, wie auch immer, Person C ausfindig gemacht haben.
Was erwartet Person A und - B?
Dürfen die Beamten auch deren PCs mitnehmen, deren Zimmer durchsuchen?
Können Person A und B auf irgendeine Weise belangt werden?
Danke im Voraus
Gruß
P.S.: Alle drei Personen sind Hauptmieter der Wohnung.
P.S.: Ich glaub ich hab mich im Forum geirrt - ggf. bitte verschieben. |
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Sicaine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 35
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Verfasst am: 26.05.06, 18:09 Titel: |
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Erinnert mich an WLan! Offenes WLan da ist der Betreiber erstmal zur Verantwortung zu ziehen! Insofern wird es ja erstmal Person B an den Kragen gehen. |
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elm noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.05.06, 18:29 Titel: |
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Ich habe zwar keine Ahnung was Jura angeht, jedoch finde ich, dass dein Vergleich ein wenig hinkt. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 26.05.06, 18:50 Titel: |
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Wahrscheinlich wird die Polizei zur Beweissicherung erst einmal alle Computer der WG mitnehmen, die über den betreffenden Internetzugang mit dem Internet verbunden sind/waren. Auch wenn die Durchsuchung wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzungen durch Herunterladen oder Verbreiten von Filmen veranlasst war, dürfen sog. Zufallsfunde (z. B. Raubkopien von Softwareprogrammen auf dem Rechner eines anderen Mitbewohners oder Drogen in der Küchenschublade) natürlich strafrechtlich verwertet werden. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 26.05.06, 18:54 Titel: Re: Hausdurchsuchung in einer Wohngemeinschaft |
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elm hat folgendes geschrieben:: | Haben aber nicht nur lizensierte Produkte auf dem Computer, da sich manche Programme kein normaler Student leisten kann. |
Das könnte nun aber sehr sehr teure Software werden (Strafverfahren und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Rechteinhaber).
Wozu gibt es denn preisreduzierte Studentenversionen der meisten kommerziellen Anwendungssoftware? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 26.05.06, 19:46 Titel: |
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Vor allem frage ich mich: wozu braucht ein Student ein Programm, das er sich nicht leisten kann?  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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elm noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.05.06, 20:23 Titel: |
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Danke für die schnellen Antworten.
Die Programme waren selbstverständlich auch nur fiktiv - also nicht das in meiner WG jemand unlizensierte Software nutzen würde...
Gruß |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 26.05.06, 20:43 Titel: |
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Das ganze MS Gedöns bekommt man als Student für Lau...
http://msdn.[Wortsperre: Firmenname].com/academic/program/products/
Zitat: |
Vor allem frage ich mich: wozu braucht ein Student ein Programm, das er sich nicht leisten kann?
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Aber Herr Schaffrath. Sie sind doch sonst in allen Disziplinen zu Hause. Mir fällt da für Ings, Infs und Mathematiker jede Menge teure Software ein, die nur auf den Uniservern läuft und wenn ein remote arbeiten damit nicht möglich ist und die Rechner mal wieder alle belegt sind hilft nur ein von zu Hause arbeiten.... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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omnerritas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 428 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 27.05.06, 07:24 Titel: |
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Nur um noch einmal auf die Ursrpungsfrage zurück zu kommen.
Wenn die Polizei wegen Filesharing vor der Türe steht, dann geht es erst einmal dem Besitzer des Internetanschlusses an den Kragen, da es seine IP war, welche die Beamten oder einen Geschädigten auf die Spur gebracht hat.
Insofern es sich um einen gemeinschaftlichen Anschluss handelt, werden die Polizeibeamten mit Sicherheit auf die Idee kommen auch die entsprechenden Mitnutzer unter die Lupe zu nehmen.
Zum Thema Hausdurchsuchung wurde sich hier und in Polizeirecht schon häufig disskutiert. Selbst wenn nur ein Beschluss gegen z.B. B vorliegt kann eventuell auch bei A und C durchsucht werden, wenn die Räumlichkeiten innerhalb der WG von jedem betreten werden können.
Im Falle eines gemeinschaftlich genutzten Internetzuganges dürfte es aber auch völlig unproblematisch sein so einen feinen Durchsuchungsbeschluss auch für die Mitbewohner zu erhalten, wenn dies erforderlich sein sollte.
Mein Tipp: Es hat Folgen für alle Beteiligten und ich stimme Nebelhoernchen zu, dass es so richtig teuer werden kann. _________________ *** *** ***
Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
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"Es ist stets von Übel, wenn politischen Erwägungen gestattet wird, die Planung von Operationen zu beeinflussen." |
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