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Verfasst am: 17.05.06, 09:01 Titel: rechnung obwohl niemals Vertrag.. sehr dubios, was tun?
Hallo
A hat vor einigen Wochen eine Mail bekommen er solle 120 Euro auf ein Konto überweisen da er vor 15 Tagen mich irgendwo angemeldet habe.
A kann zu 100 % ausschließen daser das getan hat.
Genau zu dem Zeitpunkt als die Mail ankommt, waren die 14-tägige Einspruchsfrist vorrüber.
3 Monate später bekomm A eine Mail von einem Inkassounternehmen das sie befugt sind die 120 euro von mir einzuziehen
1. Kann A bei der Polizei eine Anzeige schalten wegen versuchten betruges?
2. Wie soll sich A verhalten wenn ein weiterer Mahnbescheid kommt?
3. Ist dieses Unternehmen das von der Firma B beauftragt wurde die Kosten einzuziehen überhaupt ein Inkassounternehmen wenn dieses nicht einmal Inkassogebühren erhebt?
danke!!!!
Zuletzt bearbeitet von coriena am 17.05.06, 19:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
Allgemein: ich nehme mal an, wenn Sie den Namen des Anbieters hier im Forum oder in den bekannten Suchmaschinen eingeben, werden Sie feststellen, daß diese Masche ausreichend bekannt und bis zum Erbr... diskutiert worden ist. Alternativ geben Sie hier mal 'SMS' oder 'Hausaufgaben' ein, da dürfte Ihnen geholfen werden.
Kurzzusammenfassung, weil heute Mittwoch ist und ich als Ablenkung vom Kartons packen gerade mal hier im Forum bin: nichts machen, nicht mal ignorieren. Nein, kein Fax, kein Mail, kein Telefonat, schon gar nicht mit irgendwelchen 0180 oder gar 0900-Nummern. Nicht mal ignorieren, das alles. Als Empfänger ist eine Reaktion erst erforderlich, wenn ein Mahnbescheid kommt. Bisher ist aber noch kein Fall bekannt geworden, in dem einer kam! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ergänzend zu den von John Denver bereits gemachten Ausführungen sollte bei einer unberechtigten Forderung gegen einen Mahnbescheid unbedingt widerspruch eingelegt werden.
A hat vor einigen Wochen eine Mail bekommen er solle 120 Euro auf ein Konto überweisen da er vor 15 Tagen mich irgendwo angemeldet habe.
A kann zu 100 % ausschließen daser das getan hat.
Genau zu dem Zeitpunkt als die Mail ankommt, waren die 14-tägige Einspruchsfrist vorrüber.
Wenn A kein Vertrag abgeschlossen hat, warum ärgert sich A das die Einspruchfrist vorrüber ist
Warum verlangt A nicht Verbindungsnachweis? Wenn sich A irgend wo angemeldet hat, werden diese wohl A dies auch vorlegen Bsp. IP-Nummer. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
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