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EU- Führerschein. Was ist jetzt genau Sache?

 
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lakky
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 15:38    Titel: EU- Führerschein. Was ist jetzt genau Sache? Antworten mit Zitat

`93 wurde ich das erstemal mit Alkohol(2.09) erwischt, 2 Jahre und dazu Bewärung.
O.K., dannach MPU, beim erstenmal geklappt.
`97 hat es mich zum zweitenmal erwischt, 1.11, wieder zwei Jahre und dazu 6 Monate...
Soweit ist das alles in Ordnung.
War dann viel auf Montage und hatte eine Freundin mit Schein. 2001 beantragte ich dann mal wieder meinen Schein und dann hieß es, erstmal zum Verkehrspsychologen und dann zum MPU. Mein Schein ist mir da erstmal vergangen, Psychologe allein ca. 2300€.
Muß dazu sagen daß ich ab `99 alle 3 Monate meine Leberwerte kontrollieren ließ und immer alles gepaßt hat.
Ende 2002 war es dann soweit, mein Schein mußte her. Also Führerscheinstelle und beantragen. Diesmal fiel denen ein daß ich eine Alk-Therapie machen muß, obwohl ich meine Leberwerte seit `99 lückenlos vorgelegt habe. Mein Arzt sagte damals: Werte wie ein Baby. Das interessierte die herzlich wenig.
Also ab zur Beratungsstelle und Therapie anleiern. Bewilligt wurden mir 4 Monate, nach 2 Monaten(Festigungstherapie) wurde ich mit positivem Abschluß entlassen. Dann Führerscheinstelle und da hieß es, nun brauchen wir noch den MPU.
Erstmal beim TÜV Aalen angerufen und ein Beratungsgespräch(89€) vereinbart. Da hieß es dann, da ich eine Festigungstherapie gemacht habe reicht eine Wartezeit von 6 Monaten, normal wären 12 Monate. Mit Leberwertnachweiß alle 3 Monate, die hatte ich ja seit `99...
Im Oktober `03 war es dann endlich so weit, auf zum Idiotentest. Lief alles gut, auch der Psychologe sagte es schaue gut aus, schon aufgrund meiner vielen, vielen Lebertests. Endlich kam das Gutachten, super, medizinisch und psychologisch alles top in Ordnung. Nur, auf der letzten Seite stand: Aufgrund der zu kurzen Wartezeit nach der Therapie ist davon abzusehen mir den Schein vor Ablauf eines Jahres auszuhändigen Böse .
Ich rief beim TÜV in Aalen an und fragte was das soll? Im Vorgespräch hieß es, ein halbes Jahr und nun werden eineinhalb draus???
Die sagten nur, bei Vorgesprächen werden keine Aufzeichnungen gemacht und ansonst sei das Gutachten ja in Ordnung.
Auf zum Anwalt, der sagte, dein Geld nehm ich gerne(den kenn ich schon lange), aber Wert hat es Null. Ca. drei Jahre bis Verhandlung ist und dann noch gegen den TÜV, da brauch ich mich dann nie mehr sehen lassen.
Die Führerscheinstelle wertete das Gutachten übrigens negativ und meinte, ich kann ja in einem Jahr nochmal eins machen, ich habe ja keine Probleme damit.
Schein abgehakt...
Schnauze voll! Hab denn Schein jetzt in CZ gemacht, nicht gekauft, ohne Wohnsitzregelung, aber mit einem wertlosem, 600€ teurem Gutachten wo völlig o.k. ist.

Böse Böse

Also: ich hatte 2 Jahre Sperre, die seit Mitte `99 vorbei sind, ein positives Gutachten,
die FS-Stelle sagt es sei negativ und dazu einen gültigen EU-Führerschein ohne
Wohnsitzreglung. Und eine positiv Abgeschlossene Therapie. Und immer noch
die verfluchten Leberwerte, durchgehend seit `99!!!!

Im Net hab ich viel darüber gelesen, aber ich fand keine konkrete Aussage was mit dem EU-Schein jetzt los ist.
Mal gut mal schlecht. Weinen
Jetzt hoff ich auf aufschlußreiche Antworten im deutschen Paragraphendschungel, wo sich nicht mal die auskennen die den ganzen Mist verzapfen.
Wie singt Söllner: Do kriage ja glei an Hass!
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 16:15    Titel: Re: EU- Führerschein. Was ist jetzt genau Sache? Antworten mit Zitat

lakky hat folgendes geschrieben::

Im Net hab ich viel darüber gelesen, aber ich fand keine konkrete Aussage was mit dem EU-Schein jetzt los ist.


U.U. nicht sehr viel:
a d a c hat folgendes geschrieben::

Als Folge des aufsehenerregenden EuGH-Urteils vom 29.04.2004 besteht bei vielen Kraftfahrern, die ohne positive MPU keinen Führerschein in Deutschland mehr ausgestellt bekommen, die Hoffnung, das MPU-Erfordernis durch den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis umgehen zu können.

Im Rahmen des neu entstandenen Führerscheintourismus werden vor allem in den Niederlanden und in den neuen östlichen EU-Beitrittsländern während eines mehrtägigen bis mehrwöchigen (Ferien-) Aufenthalts von deutschen Autofahrern Fahrerlaubnisprüfungen absolviert und von den zuständigen Behörden EU-Führerscheine ausgestellt.

Dieser Führerscheinerwerb wird sich jedoch als Fehlinvestition erweisen.

Zum einen muss jeder Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausstellerland nachweisen können. Zwar darf ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht von den deutschen Behörden moniert werden. Allerdings besteht das Risiko, dass nach Hinweis der deutschen Behörden an die ausstellende Behörde im Ausland diese die Fahrerlaubnis wieder zurücknimmt.
Zudem kann die Anordnung einer MPU auf Dauer nicht unterlaufen werden. Vielmehr bleibt die Anwendung deutscher Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis weiterhin möglich. Erhalten etwa die deutschen Behörden im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder -ordnungswidrigkeit Kenntnis von einem neu im Ausland ausgestellten Führerschein, wird automatisch überprüft, ob Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister Zweifel an der Fahreignung entstehen lassen. Liegen z.B. Eintragungen über Trunkenheitsfahrten mit einer BAK von 1,6 Promille oder mehr vor, wird trotz des ausländischen Führerscheins eine MPU angeordnet. Wer nicht in der Lage ist, ein positives Gutachten beizubringen, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrberechtigung für Deutschland aberkannt wird.


(Quelle: www. a d a c. de)
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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lakky
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, so ähnlich hab ich mir das auch vorgestellt.
Ich werd auf jeden Fall meinen MPU von `03 hernehmen und das auch wenn es sein muß vor Gericht bringen.
Laut TÜV ist mein MPU o.k. und ich werde mich nicht der Willkür der FS-Stelle aussetzen.
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