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Hallo,
man hört oder liest ja immer mal wieder das jemand vor dem europäischen Gerichtshof geklagt hat. Wann kann man das eigentlich, das heist, was versteht man eigentlich unter "europäischen Recht" ?
Es gibt den europäischen Gerichtshof in Luxemburg und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Wenn Sie auf der jeweiligen Homepage etwas stöbern, finden Sie weitere Informationen.
Ein Klagerecht für jedermann vor dem EuGH in Lux gibt es nicht.
Vielmehr kann ein erkennendes Gericht dem EuGH eine Frage bzgl. der Auslegung von EG-Recht zur Beantwortung vorlegen. Das kann z.B. dadurch passieren, dass sich eine Partei im Prozess darauf beruft in ihren Grundfreiheiten aus dem EGV verletzt worden zu sein...
Wie der Klageweg beim EuGH für Menschenrechte ist, ist mir im Moment entfallen
Wenn Fragen offen bleiben, einfach weiter fragen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Wie der Klageweg beim EuGH für Menschenrechte ist, ist mir im Moment entfallen
EuGH verwendet man nur - ich weiß, die Abkürzungen sind verwirrend - für den Europäischen Gerichtshof (Luxemburg).
Den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) kürzt man EGMR ab. Zum EGMR sind die Staatenbeschwerde (Art. 33 EMRK) und die Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) statthaft.
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