Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verstoß gegen Btmg!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verstoß gegen Btmg!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
picasso123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 13:26    Titel: Verstoß gegen Btmg! Antworten mit Zitat

Wenn man eine anonyme Anzeige bei der Polizei macht das jemand Drogen konsumiert und auch vertreibt (an minderjährige) und Name und Adresse angibt1 Was passiert dann also war heißt das für den jenigen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wildmom77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöle!!

Kommt immer darauf an.
1. ist er schon einschlägig vorbelastet in BtmG Geschichten
2.oder ist er noch Jugendlicher
3. welche Mengen vertrieben wurden und was
4..oder hat er nur selber konsumiert, da Konsum nicht strafbar sondern nur Abgabe und Besitz

All das sind sicher Dinge die berücksichtigt werden müssen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Als allererstes heißt das mal, daß ein Ermittlungsverfahren gegen ihn in Gang gesetzt wird. Dann heißt es abwarten, was dabei rauskommt. Die Abgabe von Btm durch eine Person über 21 an eine Person unter 18 ist -als Verbrechen- mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht [§ 29a, Abs. 1, Nr.1 BtmG]
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Warum willst Du denn die Anzeige anonym machen?
Denkst Du, die Polizei habe nichts besseres zu tun, als umgehend zum Täter zu rennen und ihm mitzuteilen, wer ihn angezeigt hat?

Ausßerdem gibt es noch die Alternative, sich bei der Polizei einfach mal in Sachen Drogenkriminalität 'beraten' zu lassen. So was schätzt die Polizei meines Wissens durchaus. Das sind dann die berühmten "Hinweise aus der Bevölkerung". Verhaften tut die Polizei einen deswegen nicht - aber zielgerichtet ermitteln. Und wenn das, was Du sagst, stimmt, dann brauchen die gar keine Anzeige, dann nehmen die den Kandidaten nach eigenem Wunsch und Willen fest.

Wenn die Polizei einen nicht anders kriegen kann als nur mit einer Anzeige, wenn der Dealer z.B. so schlau ist, dass man ihm ohne Zeugenaussage nichts richtiges beweisen kann, dann meldet die Polizei sich schon selber und sagt: lieber XY, guck mal, wir wissen, dass der Kerl dealt, aber wenn Du keine Anzeige machst und nicht als Zeuge aussagst, dann vertickt der das Zeug weiter an die Kiddies, ohne dass wir ihn daran groß hindern können.

Anständige Leute sagen dann auch, na jut, wenn das so is, dann zeig ich ihn eben an.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.