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mit den Eltern krankenversichert - bis zu welchem Einkommen?

 
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maxmax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 14:08    Titel: mit den Eltern krankenversichert - bis zu welchem Einkommen? Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich bin 20 Jahre alt und mach gerade Abitur. Bisher war ich immer mit meinen Eltern mit krankenversichert (gesetzliche KV) , da ich nie ein größeres Einkommen hatte. Jetzt habe ich aber ein Gewerbe angemeldet und jobbe freiberuflich nebenher (werde dieses Jahr ca max 7000 verdienen) . Weiß jemand ab welchem Einkommen ich mich selbst versichern muss und ich nicht mehr bei meinen Eltern mitversichert sein kann? Außerdem wollte ich fragen ob die Krankenversicherung irgendwie direkt vom Finanzamt erfährt, was ich verdiene oder ob diese sich lediglich auf meine bei Ihnen gemachten Angaben beruft? Danke schonmal vorab für Antworten.
gruß
Max
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sie bzw. Ihre Eltern müssen der Krankenkasse mitteilen, was Sie für ein Einkommen haben. Dies haben Ihre Eltern mit der Beantragung der Familienversicherung zugesichert.

Eine Familienversicherung ist nicht möglich, sofern Sie hauptberuflich Selbstständig sind. Es muss demnach geklärt werden, ob dies der Fall ist.

Des Weiteren ist die Famiienversicherung nur bis zu einem Gesamteinkommen von monatlich 350 € möglich. Die 7.000 € dürften somit vermutlich zu viel sein.

Ich empfehle, dringend Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Für Sie ist auch noch wichtig zu wissen, dass die Krankenkasse, sofern sie von Ihrem Einkommen erst später erfährt, die Familienversicherung auch im Nachhinein beenden kann und Sie dann ggf. die Beiträge für die freiwillige Versicherung für mehrere Monate auf einmal zahlen müssten.
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte ergänzen, dass die Kasse das Recht hat, beim Finanzamt Auskunftsersuchen zu stellen. Hier ist man also nicht auf der sicheren Seite.
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