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Verfasst am: 18.05.06, 21:23 Titel: Verjährung - Altansprüche aus einem Kabelvertrag?
Hi, gesetzt den Fall, es besteht folgendes Problem:
A meldet sich aus Trennungsgründen aus seinen Kabelvertrag im Februar 2001 in Hanau ab, weil A nach Berlin zieht. A wohnte mit Ihrem Freund in Hanau im eigenen Einfamilienhaus (der Freund verblieb in diesem EFhs). Nach 5 Jahren meldet sich plötzlich die Kabelfirma bei A und möchte die Kabelgebühren für die Hanauer Adresse rückwirkend haben, weil sie keinen Zahlungseingang mehr feststellen konnten. Die ehemalige Kündigung hat A nun nicht mehr, da sie diese nach 5 Jahren gerade vernichtet hatte. Somit kann A die damalige Kündigung nicht mehr nachweisen. (Abgeschlossen war der Vertrag aber mit einer anderen Firma als der, die sich nun nach 5 Jahren gemeldet hat.
Folgende Frage ergibt sich:
Darf die Kabelfirma sich erst nach 5 Jahren melden und rückwirkend von A die Rechnungsbegleichung einfordern? Muss A etwas bezahlen? Wenn ja, wie lange maximal rückwirkend?
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