Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verjährung - Altansprüche aus einem Kabelvertrag?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verjährung - Altansprüche aus einem Kabelvertrag?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Crusty
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 21:23    Titel: Verjährung - Altansprüche aus einem Kabelvertrag? Antworten mit Zitat

Hi, gesetzt den Fall, es besteht folgendes Problem:

A meldet sich aus Trennungsgründen aus seinen Kabelvertrag im Februar 2001 in Hanau ab, weil A nach Berlin zieht. A wohnte mit Ihrem Freund in Hanau im eigenen Einfamilienhaus (der Freund verblieb in diesem EFhs). Nach 5 Jahren meldet sich plötzlich die Kabelfirma bei A und möchte die Kabelgebühren für die Hanauer Adresse rückwirkend haben, weil sie keinen Zahlungseingang mehr feststellen konnten. Die ehemalige Kündigung hat A nun nicht mehr, da sie diese nach 5 Jahren gerade vernichtet hatte. Somit kann A die damalige Kündigung nicht mehr nachweisen. (Abgeschlossen war der Vertrag aber mit einer anderen Firma als der, die sich nun nach 5 Jahren gemeldet hat.

Folgende Frage ergibt sich:

Darf die Kabelfirma sich erst nach 5 Jahren melden und rückwirkend von A die Rechnungsbegleichung einfordern? Muss A etwas bezahlen? Wenn ja, wie lange maximal rückwirkend?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Crusty
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

kann denn keiner helfen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abuze
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 18
Wohnort: Am Main

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

die genaue Interpretation wird schwierig ohne die AGBs der Firmen T und nachfolgende I wenn ich es richtig vermute!?

Ich würde die Situation beschreiben, an die Kündigung (an T???) verweisen und an den tatsächlichen Nutznießer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.