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recht.de :: Thema anzeigen - Verfahren im Kostenwiderspruch-sperate RA-Gebühren?
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Verfahren im Kostenwiderspruch-sperate RA-Gebühren?

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 10:39    Titel: Verfahren im Kostenwiderspruch-sperate RA-Gebühren? Antworten mit Zitat

A gewinnt ein Verfahren gegen B. Nach Kostenfestsetzungsbeschluss erhebt B Kostenwiderspruch, den er jedoch, nachdem A dazu schriftlich vorgetragen und das Gericht einen entsprechenden Hinweis gegeben hat wieder zurück nimmt.

Frage: Ist das Verfahren um die Kosten ein eigenes Verfahren, für das der Anwalt des A nun seperate Kosten geltend machen kann??
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kostenfestsetzungsverfahren an sich gehört zur jeweiligen Instanz (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG) und löst für den Anwalt keine gesonderten Gebühren aus. Dies gilt auch für u. U. umfangreiche Stellungnahmen zum Kostenfestsetzungs- /-ausgleichsantrag des Gegners.

Das Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren (ich gehe mal davon aus, daß Sie dies mit "Kostenwiderspruch" gemeint haben) hingegen ist eine besondere Angelegenheit (§ 18 Nr. 5 RVG) und löst demzufolge auch gesonderte Gebühren beim Anwalt aus (0,5 gem. Nr. 3500 VV RVG). Im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren wird auch über die Kostentragungspflicht entschieden. D. h., daß A u. U. einen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich dieser Beschwerdegebühr gegenüber B erworben hat. Hierüber kann A einen weiteren Kostenfestsetzungsbeschluß erwirken. Wogegen B wiederum Erinnerung oder Beschwerde einlegen kann... Winken
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